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Urteil Keine sozialen Ausgleichsleistungen für menschenverachtende IMs
Schlagworte
Keine sozialen Ausgleichsleistungen für menschenverachtende IMs
Leitsatz
Zu den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Ausschließungstatbestandes für die Gewährung sozialer Ausgleichsleistungen (§ 16 Abs. 2 StrRehaG) bei einer Tätigkeit als „IM-Vorlauf“.
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