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Urteil Heimunterbringung der „Kinder von Hoheneck“
Schlagworte
Heimunterbringung der „Kinder von Hoheneck“
Leitsatz
Für Rehabilitierungsverfahren wegen der Heimunterbringung von Kindern der aufgrund Urteils des Militärtribunals der Sowjetischen Armee im Gefängnis Hoheneck (Sachsen) inhaftierten Frauen ist das Landgericht Berlin örtlich zuständig.
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