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  1. VIII ZR 76/15 - Teilbarkeit einer Modernisierungsmieterhöhung
    Leitsatz: Die gesetzliche Regelung unterscheidet nicht danach, ob eine Modernisierungsankündigung ganz unterblieben ist oder nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt oder ob die spätere tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 % übersteigt. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass in allen vom Gesetz genannten Fällen die Wirksamkeit der gesamten Mieterhöhung um sechs Monate hinausgeschoben ist. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    06.10.2015
  2. VIII ZR 321/14 - Ordentliche Kündigung und Ausgleich in der Schonfrist
    Leitsatz: Die Frage, ob dem Vermieter die Berufung auf eine zunächst wirksame ordentliche Kündigung wegen nachträglich eingetretener Umstände (hier: Ausgleich der Mietrückstände innerhalb der Schonfrist) mit Rücksicht auf Treu und Glauben verwehrt ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    06.10.2015
  3. OVG 10 B 1.14 - Vergnügungsstätten, Wettbüro, kommerzielle Unterhaltung, Nutzungsänderung, allgemeines Wohngebiet, gewerbliche Kleinbetriebe, Rücksichtnahmegebot, Zumutbarkeit, städtebauliche Grundsätze
    Leitsatz: 1. Zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten in Form von Wettbüros in einem allgemeinen Wohngebiet des übergeleiteten Baunutzungsplans für Berlin 1958/60. 2. In allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans sind kerngebietstypische Wettbüros gemäß § 7 Nr. 8 Buchst. b BauO BE 1958 unzulässig, da sie generell störende gewerbliche Betriebe sind, die Nachteile oder Belästigungen für die Wohnnutzung der näheren Umgebung verursachen können. Bei nicht kerngebietstypischen Wettbüros kommt es auf die Beurteilung der Umstände des Einzelfalls an. 3. Im Rahmen des in § 7 Nr. 5 BauO BE 1958 enthaltenen landesrechtlichen Rücksichtnahmegebots kann bei der gebotenen Einzelfallbeurteilung in allgemeinen Wohngebieten des Baunutzungsplans die Regelung des § 4 BauNVO als sachverständige Konkretisierung allgemeiner moderner städtebaulicher Grundsätze für die Frage der Zumutbarkeit einer Vergnügungsstätte (hier: Wettbüro) für die Wohnnutzung in der näheren Umgebung als Bewertungshilfe berücksichtigt werden.
    OVG Berlin-Brandenburg
    06.10.2015
  4. 18 C 105/15 - Konkludent abgeschlossener Mietvertrag, Mieterwechsel durch schlüssiges Handeln
    Leitsatz: Wird dem Vermieter von einem Dritten per Fax das Angebot unterbreitet, an Stelle des bisherigen Mieters zu denselben Bedingungen in den Mietvertrag einzutreten, kommt mit dem Dritten ein Mietvertrag konkludent zustande, auch wenn der Vermieter auf das Angebot des Dritten schweigt, aber monatelang dessen Mietzinszahlungen entgegennimmt; der bisherige Mieter scheidet in diesem Fall aus dem Mietverhältnis aus. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    06.10.2015
  5. 63 S 51/15 - Fortdauernde unpünktliche Mietzahlung als Pflichtverletzung, kein Zurückbehaltungsrecht wegen Mietmängeln für die Vergangenheit
    Leitsatz: 1. Ein Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln der Mietsache kann nur auf zukünftige Nutzungszeiträume abzielen und kann nicht für solche Monate geltend gemacht werden, in denen kein Mangel besteht.2. Wegen der angespannten Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt kann eine Räumungsfrist von knapp sieben Monaten angemessen sein, wenn im Mieterhaushalt schulpflichtige Kinder leben und Mietrückstände derzeit nicht bestehen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    06.10.2015
  6. 233 C 543/14 - Keine Sicherheitsleistung für behindertengerechten Umbau bei fehlender Rückbaupflicht
    Leitsatz: 1. Beginn und Dauer einer beabsichtigten Mietermodernisierung müssen nicht im Klageantrag angegeben sein.2. Die Installation einer Einbaubadewanne statt einer freistehenden Badewanne stellt eine dauerhafte Wertverbesserung dar.3. Hat der Mieter diese Modernisierung mit Zustimmung des Vermieters selbst durchgeführt, ist er nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zum Rückbau verpflichtet.4. Liegt der Einbau schon über 25 Jahre zurück und ist die Badewanne verbraucht, kann nach Treu und Glauben der behinderte Mieter eine Step-in-Badewanne ohne Sicherheitsleistung einbauen lassen, da er nicht zum Rückbau verpflichtet ist. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Charlottenburg
    06.10.2015
  7. V ZR 307/13 - Kaufvertrag mit aufschiebender Bedingung der Änderung des Bebauungsplans
    Leitsatz: a) Ein Kaufvertrag, mit dem eine Gemeinde ein Grundstück unter der aufschiebenden Bedingung verkauft, dass ein Bebauungsplan mit einem bestimmten Inhalt zustande kommt, verstößt nicht gegen das Koppelungsverbot des § 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB. b) Der Käufer kann sich von einem in dieser Weise aufschiebend bedingten Vertrag lösen, wenn ihm ein Zuwarten auf das Gelingen der Bauleitplanung unzumutbar geworden ist.
    BGH
    02.10.2015
  8. 65 S 184/15 - Anspruch auf Rückzahlung nicht abgerechneter Betriebskostenvorschüsse nach Veräußerung, Feststellungsklage zum Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: 1. Mit der Veräußerung des Grundstücks ist der bisherige Vermieter aus dem Mietverhältnis ausgeschieden, so dass Ansprüche des Mieters aus abrechnungsreifen, aber nicht abgerechneten Betriebskostenvorschüssen nur gegen den Veräußerer geltend gemacht werden können.2. Hat der Veräußerer nicht fristgerecht abgerechnet, kann der Mieter die vollständige Rückzahlung der Vorschüsse verlangen, wenn er nicht durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts seinen Abrechnungsanspruch durchsetzen konnte.3. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorschüsse besteht auch dann, wenn der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht zwar nicht ausgeübt, aber auf Feststellung der Berechtigung dazu geklagt hatte. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    02.10.2015
  9. V ZR 221/14 - Zurückbehaltungsrecht für Verwendungen, Verlust bei vorbehaltloser Herausgabe
    Leitsatz: Eine vorbehaltlose Herausgabe im Sinne von § 1002 Abs. 1, § 1001 Satz 3 BGB liegt auch vor, wenn der Eigentümer den Besitzer auf Herausgabe verklagt, der Besitzer in diesem Verfahren ein Zurückbehaltungsrecht wegen seiner Verwendungen nicht geltend macht, obwohl er es könnte, und wenn der Eigentümer den Besitz an der Sache durch Vollstreckung des in dem Verfahren erstrittenen Herausgabetitels wiedererlangt.
    BGH
    02.10.2015
  10. V ZR 5/15 - Rechtsschutzbedürfnis für Beschlussanfechtungsklage, Erneuerung des Terrassenbodenbelags
    Leitsatz: a) Wird ein von einem Wohnungseigentümer gegen den Verband gerichtetes Zahlungsbegehren durch Beschluss abgelehnt, besteht regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage. b) Im Rahmen der Begründetheit einer solchen Klage ist lediglich zu prüfen, ob im Zeitpunkt der Beschlussfassung allein die freiwillige Erfüllung des Anspruchs ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte; dies ist nur dann anzunehmen, wenn der Anspruch offenkundig und ohne jeden vernünftigen Zweifel begründet war.
    BGH
    02.10.2015