Urteil Anspruch auf Rückzahlung nicht abgerechneter Betriebskostenvorschüsse nach Veräußerung, Feststellungsklage zum Zurückbehaltungsrecht
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Anspruch auf Rückzahlung nicht abgerechneter Betriebskostenvorschüsse nach Veräußerung, Feststellungsklage zum Zurückbehaltungsrecht
Leitsätze
1. Mit der Veräußerung des Grundstücks ist der bisherige Vermieter aus dem Mietverhältnis ausgeschieden, so dass Ansprüche des Mieters aus abrechnungsreifen, aber nicht abgerechneten Betriebskostenvorschüssen nur gegen den Veräußerer geltend gemacht werden können.
2. Hat der Veräußerer nicht fristgerecht abgerechnet, kann der Mieter die vollständige Rückzahlung der Vorschüsse verlangen, wenn er nicht durch Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts seinen Abrechnungsanspruch durchsetzen konnte.
3. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Vorschüsse besteht auch dann, wenn der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht zwar nicht ausgeübt, aber auf Feststellung der Berechtigung dazu geklagt hatte.
(Leitsätze der Redaktion)
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