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Urteil Teilbarkeit einer Modernisierungsmieterhöhung
Schlagworte
Teilbarkeit einer Modernisierungsmieterhöhung
Leitsatz
Die gesetzliche Regelung unterscheidet nicht danach, ob eine Modernisierungsankündigung ganz unterblieben ist oder nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt oder ob die spätere tatsächliche Mieterhöhung die angekündigte um mehr als 10 % übersteigt. Daraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass in allen vom Gesetz genannten Fällen die Wirksamkeit der gesamten Mieterhöhung um sechs Monate hinausgeschoben ist.
(Leitsatz der Redaktion)
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