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Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 613)

  1. V ZB 94/12 - Höchstpersönliche Verwalterstellung des Gesellschafters einer GbR; unzutreffender Notarzusatz; Verwalterzustimmung
    Leitsatz: Wird ein bestimmter Gesellschafter einer GbR an deren Stelle zum WEG-Verwalter bestellt, gibt er die nach § 12 WEG nötige Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum auch dann wirksam, wenn der Notar unzutreffend den Zusatz aufnimmt, dass der Gesellschafter für die GbR handelt.
    BGH
    13.06.2013
  2. XII ZR 143/11 - Begriff der Ehewohnung; Ehegatte kein Untermieter
    Leitsatz: 1. Ein Ehegatte, der nicht Partei des Mietvertrages ist, ist nicht Dritter i.S.d. §§ 540, 553 BGB, solange es sich bei der von ihm bewohnten Wohnung um eine Ehewohnung handelt. 2. Eine Wohnung verliert ihre Eigenschaft als Ehewohnung nicht schon dadurch, dass der (mietende) Ehegatte die Wohnung dem anderen - ggf. auch für einen längeren Zeitraum - belassen hat bzw. diese nur noch sporadisch nutzt, sondern erst mit der endgültigen Nutzungsüberlassung.
    BGH
    12.06.2013
  3. XII ZR 50/12 - Statthaftigkeit des Urkundenprozesses
    Leitsatz: Behält sich der Mieter bei der Annahme der Mietsache seine Rechte wegen eines Mangels vor, ist eine spätere Klage auf Zahlung von rückständiger Miete im Urkundenprozess nur dann statthaft, wenn unstreitig ist oder der Vermieter urkundlich beweisen kann, dass der Mieter trotz des erklärten Vorbehalts die Mietsache als Erfüllung angenommen hat.
    BGH
    12.06.2013
  4. V ZR 211/12 - Darstellung künftiger Hausgeldvorschüsse im Wirtschaftsplan
    Leitsatz: In dem Gesamtwirtschaftsplan müssen die (künftigen) Hausgeldvorschüsse der Wohnungseigentümer nicht ausdrücklich als Einnahmen aufgeführt werden.
    BGH
    07.06.2013
  5. V ZR 10/12 - Unwirksamkeit eines unbefristeten Grundstückskaufangebotes trotz jederzeitiger Widerruflichkeit; Angebot zum Kauf einer Eigentumswohnung
    Leitsatz: Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen das Angebot des anderen Teils unbefristet fortbesteht und von dem Verwender jederzeit angenommen werden kann, sind auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB unvereinbar, wenn das Angebot nicht bindend, sondern widerruflich ist.
    BGH
    07.06.2013
  6. III ZR 196/12 - Kein Schadensersatz bei fehlender Eintragung in Denkmalliste; drittbezogene Amtspflichten; Amtspflichtverletzung
    Leitsatz: Die unterbliebene Beachtung der Verwaltungsvorschrift des Landes Baden-Württemberg für die Erfassung von Kulturdenkmalen in einer Liste (VwV-Kultur-Denkmallisten; Fassung: 2. Juli 1993) mit der darin vorgesehenen Unterrichtung der Eigentümer der betroffenen Objekte begründet mangels Verletzung drittbezogener Amtspflichten keine Amtshaftungsansprüche späterer Erwerber gegen die Träger der Denkmalschutzbehörden.
    BGH
    06.06.2013
  7. VII ZR 355/12 - Anwendung des Werkvertragsrechts bei Winterdienstverträgen; unwirksame Formularvereinbarung über Nacherfüllungsfrist
    Leitsatz: a) Verpflichtet sich der Unternehmer, eine bestimmte Fläche von Schnee- und Eisglätte freizuhalten, ist Werkvertragsrecht anwendbar. b) Eine solche Leistung ist grundsätzlich nicht abnahmebedürftig, so dass es gerechtfertigt ist, das Mängelrecht der §§ 634 ff. BGB anzuwenden, wenn der Unternehmer die Leistung in Erfüllung seiner gesamten Verbindlichkeit erbracht hat. c) Eine Formularbestimmung, wonach der Vertragspartner des Verwenders diesem eine Frist zur Nacherfüllung setzen muss, auch wenn eine Fristsetzung gemäß § 323 Abs. 2, § 326 Abs. 5, § 636 BGB entbehrlich ist, benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sie von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweicht.
    BGH
    06.06.2013
  8. V ZB 7/12 - Zwangsversteigerungsverfahren; Notwendigkeit der Glaubhaftmachung eines Mietverhältnisses als Voraussetzung für die Feststellung abweichender Versteigerungsbedingungen
    Leitsatz: Meldet einer der in § 9 Nr. 2 ZVG genannten Rechtsinhaber sein Recht in dem Zwangsversteigerungsverfahren an, macht es aber auf Verlangen des Vollstreckungsgerichts nicht glaubhaft, wird er so behandelt, als wäre er nie Beteiligter im Sinne von § 9 Nr. 2 ZVG gewesen; sein Antrag auf Feststellung ab- weichender Versteigerungsbedingungen ist zurückzuweisen. Ob das Vollstreckungsgericht eine Glaubhaftmachung verlangt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen; dahingehende Auflagen kommen bei nachvollziehbaren Zweifeln an der Berechtigung oder der Ernsthaftigkeit der Anmeldung in Betracht, die sich auch erst im Verlauf des Verfahrens ergeben können.
    BGH
    06.06.2013
  9. VIII ZR 142/12 - Räumung und Herausgabe aus Eigentum
    Leitsatz: 1. Gemäß § 986 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Besitzer die Herausgabe der Sache an den Eigentümer nur dann verweigern, wenn er oder der mittelbare Besitzer, von dem er sein Recht zum Besitz ableitet, dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. 2. Der Besitzer kann dem Eigentümer ein von einem Dritten abgeleitetes Besitzrecht nur entgegenhalten, wenn dieser Dritte mittelbarer Besitzer der Sache und seinerseits dem Eigentümer gegenüber zum Besitz berechtigt ist. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    05.06.2013
  10. VIII ZR 287/12 - Abweichung von technischen Normen als Mietmangel; Einhaltung verschärfter Normen nur bei erheblichen Umbauarbeiten; Schallschutz
    Leitsatz: a) Bei der Beurteilung des Vorliegens eines Mangels der Mietsache ist, wenn Parteiabreden zur Beschaffenheit der Mietsache fehlen, jedenfalls die Einhaltung der maßgeblichen technischen Normen geschuldet. Dabei ist nach der Verkehrsanschauung grundsätzlich der bei Errichtung des Gebäudes geltende Maßstab anzulegen (Bestätigung von BGH, Urteile vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03, GE 2004, 1586 = NJW 2005, 218 unter II 1; vom 17. Juni 2009 - VIII ZR 131/08, GE 2009, 973 = NJW 2009, 2441 Rn. 9 f.; vom 7. Juli 2010 - VIII ZR 85/09, GE 2010, 1110 = NJW 2010, 3088 Rn. 12 f.; vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11, GE 2012, 967 = NJW 2012, 2725 Rn. 10). b) Nimmt der Vermieter bauliche Veränderungen an einem älteren Gebäude vor, so kann der Mieter, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, nur dann erwarten, dass der Tritt- und Luftschallschutz anschließend den höheren Anforderungen der zur Zeit der baulichen Veränderungen geltenden DIN-Normen genügt, wenn die Maßnahmen von der Intensität des Eingriffs in die Gebäudesubstanz her mit einem Neubau oder einer grundlegenden Veränderung des Gebäudes vergleichbar sind (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03, aaO.; vom 17. Juni 2009 - VIII ZR 131/08, aaO. Rn. 12). c) Zu der Frage, ob eine erhebliche Minderung der Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch vorliegt, wenn der Tritt- oder Luftschallschutz einer Mietwohnung die Mindestwerte der anzuwendenden DIN-Normen um nicht mehr als ein Dezibel unterschreitet.
    BGH
    05.06.2013