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Urteil Höchstpersönliche Verwalterstellung des Gesellschafters einer GbR
Schlagworte
Höchstpersönliche Verwalterstellung des Gesellschafters einer GbR; unzutreffender Notarzusatz; Verwalterzustimmung
Leitsatz
Wird ein bestimmter Gesellschafter einer GbR an deren Stelle zum WEG-Verwalter bestellt, gibt er die nach § 12 WEG nötige Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum auch dann wirksam, wenn der Notar unzutreffend den Zusatz aufnimmt, dass der Gesellschafter für die GbR handelt.
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