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  1. I-10 U 68/12 - Kündigungsfolgeschaden bei grundloser Kündigung; Ersatz für Umzugskosten; Verjährung des Kündigungsfolgeschadens; Schadensminderung durch Abwehr der Kündigung
    Leitsatz: 1. Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis schuldhaft ohne Grund, so ist er dem Mieter aus § 280 Abs. 1 BGB Ersatz des Kündigungsfolgeschadens verpflichtet; dies gilt bei der Wohn- und Gewerberaummiete sowie bei fristgebundener und fristgemäßer Kündigung gleichermaßen. 2. Auf einen schuldausschließenden Rechtsirrtum kann sich ein Vermieter - zumal als Immobiliengesellschaft mit eigener Rechtsabteilung - nur in besonderen Ausnahmefällen berufen. 3. Die Befolgung einer rechtsunwirksamen Kündigung ist Tatbestandsvoraussetzung der Vermieterhaftung aus § 280 Abs. 1 BGB; sie kann nicht gleichzeitig dazu herhalten, den Ersatzanspruch unter Kausalitätsgesichtspunkten zu leugnen. 4. Der Mieter ist gemäß § 249 BGB nach der Differenzhypothese so zu stellen, wie er gestanden hätte, wenn das in der rechtswidrigen Kündigung liegende schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre. 5. Die mit dem Umzug und der Einrichtung der neuen Geschäftsräume verbundenen Kosten wären ohne das schädigende Ereignis nicht entstanden und sind deshalb uneingeschränkt zu ersetzen. 6. Zur Frage, ob der Mieter in besonderen Ausnahmefällen verpflichtet sein kann, sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen und auf diese Weise der Entstehung eines Schadens entgegenzuwirken. 7. Schadensersatzansprüche des Mieters wegen unberechtigter fristloser Kündigung des Vermieters unterliegen nicht der Verjährung nach § 548 Abs. 2 BGB.
    OLG Düsseldorf
    11.04.2013
  2. I-10 U 72/12 - Endrenovierungspauschale; Schadensersatz für Reinigung verschmutzter Möbel und Gardinen; Inventarbeschädigung; Inventarverlust; verspätete Schlüsselrückgabe; Vorenthaltung der Mietsache; keine Fristsetzung für Ansprüche wegen Beschädigung der Mietsache
    Leitsatz: 1. Haben die Parteien in einem „TENANCY AGREEMENT FOR CORPORATE HOUSING" eine Endrenovierungspauschale („costs for the final cleaning") vereinbart, sind damit auch Schadensersatzansprüche des Vermieters für die Reinigung verschmutzter Möbelgegenstände (hier: Baumwollgardine; Stuhlpolster; Sofatisch) abgegolten. 2. Eigentumsbeschädigungen und das Abhandenkommen von Inventargegenständen übersteigen die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs. 3. Begehrt der Vermieter Schadensersatz wegen Beschädigung oder Abhandenkommen von Einrichtungsgegenständen, bedarf es keiner Fristsetzung nach § 281 BGB. 4. Zur Frage, wann in der verspäteten Rückgabe eines Wohnungs- und eines Haustürschlüssels ausnahmsweise keine Vorenthaltung i.S.d. § 546 a Abs. 1 BGB liegen kann.
    OLG Düsseldorf
    28.03.2013
  3. I-10 U 114/12 - Formularklauseln im gewerblichen Mietvertrag; Auslegung eines Kündigungsschreibens, das nicht direkt an den Mieter adressiert ist; Umlage der Aufzugskosten auch auf Erdgeschoss-Mieter
    Leitsatz: 1. Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag „Der Mieter kann gegenüber dem Mietzins nicht mit einer Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, dass der Anspruch unbestritten bzw. rechtkräftig festgestellt ist" ist wirksam. 2. Zur Auslegung eines Kündigungsschreibens, dass nicht an den Mieter, sondern an die von ihm geführte GmbH „zu seinen Händen" adressiert ist. 3. Der Vermieter muss sich Äußerungen des Hausmeisters grundsätzlich nicht zurechnen lassen. 4. Der Mieter eines im Erdgeschoss des Hauses gelegenen Ladenlokals wird durch die formularmäßige Umlage der Aufzugskosten nicht unangemessen benachteiligt.
    OLG Düsseldorf
    25.07.2013
  4. I-10 U 121/13 - Abgrenzung von Boardingshouse und Beherbergungsbetrieb, vertragsgemäßer Zustand
    Leitsatz: 1. Zur Abgrenzung von Boardinghouse und Beherbergungsbetrieb 2. Die bloße Bezeichnung des Mietobjekts im Mietvertrag als Boardinghouse verpflichtet den Vermieter nicht, ein Mietobjekt zur Verfügung zu stellen, das auch ohne Weiteres als Beherbergungsbetrieb genutzt werden kann.
    OLG Düsseldorf
    03.12.2013
  5. I-24 U 191/12 - Widerruf des Anerkenntnisses
    Leitsatz: Ein Anerkenntnis gemäß § 307 Satz 1 ZPO ist als Prozesshandlung grundsätzlich nicht widerruflich. Ausnahmen gelten jedoch, wenn das Anerkenntnis durch ein Verhalten veranlasst worden ist, das einen Restitutionsgrund abgäbe, die Berufung auf das Anerkenntnis rechtsmissbräuchlich wäre oder wenn ein Abänderungsgrund im Sinne von §§ 323, 323 a ZPO, 238, 239 FamFG entsteht. Entsprechendes muss auch gelten, wenn ein Umstand eintritt, der eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO rechtfertigen würde.
    OLG Düsseldorf
    04.06.2013
  6. 2 Ss-OWi 470/12 - Mietpreisüberhöhung bei öffentlich-rechtlicher Kostenübernahme, zur Frage der Ausnutzung eines geringen Angebots, Abwendung einer drohenden Obdachlosigkeit
    Leitsatz: 1. Werden die Mieten durch den Träger der Sozialhilfe übernommen, steht dies für sich genommen noch nicht der Anwendung des § 5 WiStG entgegen. Allerdings kann in diesem Fall - in Ermangelung einer persönlichen Belastung - eine „Ausnutzung" des Mieters zweifelhaft sein. 2. Eine Ausnutzung liegt in diesen Fällen dann vor, wenn a) das Amt eine Höchstgrenze für die übernommenen Mietkosten vorgegeben hat und der Mieter sich deshalb gezwungen sieht, auf eine nach Größe und Ausstattung minderwertige Wohnung auszuweichen; b) das Sozialamt zur Zahlung der überhöhten Miete bereit ist, um eine andernfalls drohende Obdachlosigkeit abzuwenden. (Leitsatz zu 2 von der Redaktion)
    OLG Frankfurt/Main
    16.10.2013
  7. 14 UF 166/13 - Nutzungsentgeltpflicht; Trennung; gemeinschaftliche Immobilie; Ehegatte; Alternative „Zahlung oder Auszug“
    Leitsatz: Nutzungsentgeltpflicht des bei Trennung in der gemeinschaftlichen Immobilie verbleibenden Ehegatten erst nach eindeutigem Verlangen einer Verwaltungs- und Benutzungsregelung i. S. v. § 745 Abs. 2 BGB, welches ihn vor die Alternative „Zahlung oder Auszug" stellen muss (Anschluss an OLG Braunschweig FamRZ 1996, 548; OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1713; OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2012, 1941).
    OLG Hamm
    06.12.2013
  8. 14 Wx 47/13 - Wohnungseigentum; Mängel der Teilungserklärung bei der nachträglichen Unterteilung von Sondereigentum; Löschung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit der Eintragung im Grundbuch; Ausweisung eines durch Sondereigentums-Teilung entstandenen Raumes „zur Gemeinschaftsbenutzung“; Zuteilung von Gemeinschaftseigentum an Sondereigentum
    Leitsatz: 1. Die formlose schriftliche Mitteilung von Gründen, die der von einem Beteiligten gewünschten Amtslöschung entgegen stehen sollen, kann eine mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidung sein, wenn die Mitteilung als abschließende und verbindliche Entschließung des Grundbuchamts erscheint. 2. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein zugehöriger Raum keinem der neu entstandenen Miteigentumsteile als Sondereigentum zugeordnet, sondern ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer „zur Gemeinschaftsbenutzung" ausgewiesen, so entsteht unzulässiges isoliertes Sondereigentum und ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen. 3. Wird bei der Unterteilung eines Sondereigentums ein bisher nicht zu diesem gehörender, sondern im Gemeinschaftseigentum stehender Raum ohne Mitwirkung der anderen Wohnungseigentümer einer der neu entstandenen Einheiten als Sondereigentum zugeordnet, so ist die Eintragung der Unterteilung im Grundbuch inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen. 4. In einer Grundbuchsache ist das Beschwerdegericht berechtigt, über eine unmittelbar bei ihm eingelegte Beschwerde zu entscheiden, ohne das Rechtsmittel zuvor dem Grundbuchamt zur Prüfung der Abhilfe vorzulegen.
    OLG Karlsruhe
    16.12.2013
  9. 14 Wx 16/13 - Nichtigkeit der notariellen Beurkundung eines Vertrages unter Eheleuten bei Mitwirkung der Tochter als Dolmetscherin; Übertragung eines Miteigentumsanteils
    Leitsatz: 1. Der Vollzug einer notariell beurkundeten Übertragung hälftigen Wohnungseigentums unter Eheleuten im Grundbuch kann vom Grundbuchamt verweigert werden, wenn die Tochter der Eheleute bei der Beurkundung als Dolmetscherin mitgewirkt hat und nicht anzunehmen ist, dass die Auflassung auch ohne die formunwirksamen vertraglichen Vereinbarungen erklärt worden wäre. 2. Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Eintragungsantrags kann auch mit dem Rechtsschutzziel erhoben werden, dass zunächst eine Zwischenverfügung zu erlassen gewesen wäre. 3. Eine Zwischenverfügung vor Zurückweisung eines Eintragungsantrags ist nicht zu erlassen, wenn der Mangel des Antrags nicht mit rückwirkender Kraft geheilt werden kann. Das ist u. a. der Fall, wenn das einzutragende Rechtsgeschäft wegen des Mangels der Neuvornahme bedarf. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Karlsruhe
    13.12.2013
  10. 14 Wx 80/13 - Grundbuchverfahren; Zwangssicherungshypothek; Rechtsnachfolgeklausel; Grundbucheintragung; Nachweis wirksamer Zustellung von Vollstreckungstitel und Vollstreckungsklausel; Empfangsvollmacht des Schuldnervertreters
    Leitsatz: 1. Zweifel an der Wirksamkeit einer Abtretung der titulierten Forderung und an der Rechtmäßigkeit einer diesbezüglich erteilten Rechtsnachfolgeklausel berechtigen das Grundbuchamt nicht zur Verweigerung der begehrten Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Die Person des Vollstreckungsgläubigers wird mit der erteilten Klausel für das Grundbuchamt bindend bescheinigt. 2. Die Empfangsvollmacht des Vertreters des Schuldners als Voraussetzung für den Nachweis der wirksamen Zustellung von Vollstreckungstitel und Vollstreckungsklausel kann auch im Wege freier Beweiswürdigung festgestellt werden. (Leitsatz zu 2. der Redaktion)
    OLG Karlsruhe
    13.12.2013