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Suchergebnis Urteilssuche (601 - 610 von 613)
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2-13 T 117/12 - Streitwert bei Klage auf Herausgabe einer EigentümerlisteLeitsatz: In einem gesonderten Prozess gegen den WEG-Verwalter auf Herausgabe einer Eigentümerliste ist als Streitwert nur ein geringer Bruchteil (hier: ca. 5 %) einer zugehörigen Anfechtungsklage zu veranschlagen. (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt am Main15.03.2013
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11 K 3148/11 - Keine Steuerfreiheit von ZinsenLeitsatz: Zinszahlungen nach § 1 Abs. 1 Satz 5 Entschädigungsgesetz (EntschG) sind nicht steuerfrei. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)FG München26.02.2013
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S 37 AS 30006/12 - Unwirksamkeit der Wohnungsaufwendungenverordnung; Richtwerte für Wohnungsaufwendungen; Aufwendungen für Unterkunft und Heizung; WAV; Bedarfsermittlung nach MietspiegelLeitsatz: 1. Die Richtwerte nach der WAV zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beruhen nicht auf einem schlüssigen Konzept, da seit 2009 der Berliner Wohnungsmarkt unter Preisdruck geraten ist und der Bedarf nicht nach den gewichteten Werten des Mietspiegels ermittelt werden kann. 2. Für kalte Betriebskosten darf nicht von den veralteten Werten aus dem Jahr 2009 ausgegangen werden. 3. Wegen des Erkenntnisausfalls ist die Behörde verpflichtet, die tatsächlichen Mietkosten bis zum Tabellenwert nach § 12 WoGG zu übernehmen. (Leitsätze der Redaktion)SozG Berlin22.02.2013
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8 K 671/12 - Rückübertragungsrecht; Rücknahme des Restitutionsantrags; entschädigungslose Enteignung; Restitutionsanspruch nach strafrechtlicher RehabilitierungLeitsatz: 1. Der Restitutionsantrag kann auch in einem an das Verwaltungsgericht gerichteten Schriftsatz zurückgenommen werden, selbst wenn die Erklärung nicht ausdrücklich an die dafür zuständige Behörde gerichtet ist. 2. Eine entschädigungslose Enteignung liegt nicht vor, wenn der frühere Eigentümer für den Eigentumsverlust eine im Kaufvertrag vereinbarte Gegenleistung erhalten hat. 3. Aus der strafrechtlichen Rehabilitierung kann ein Anspruch auf Rückgabe der eingezogenen Vermögenswerte vom materiell Berechtigten nur dann hergeleitet werden, wenn die Einziehung sachbezogen erfolgt ist. (Leitsätze der Redaktion)VG Frankfurt (Oder)20.02.2013
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9 K 14/10 - Verkehrsflächenzuweisung im Bodenordnungsverfahren; Gewässer als Verkehrsfläche; GeldabfindungLeitsatz: 1. Ein Gewässer 1. Ordnung ist eine Verkehrsfläche im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Verkehrsflächenbereinigungsgesetz. 2. Werden Verkehrsflächen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 VerkFlBerG im Bodenordnungsverfahren dem öffentlichen Nutzer zugewiesen, ist der bisherige Eigentümer nicht in Land, sondern in Geld abzufinden. 3. Der nach § 5 Abs. 1 Satz 1 VerkFlBerG maßgebliche Zeitpunkt ist bei der Geldabfindung im Bodenordnungsverfahren der Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes.OVG Mecklenburg‑Vorpommern20.02.2013
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5 U 32/12 - Bewilligung einer Grunddienstbarkeit für ein im Beitrittsgebiet liegendes Grundstück; Wegerecht nach SachenrechtsbereinigungsgesetzLeitsatz: 1. Ein Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit für Grundstücke im Beitrittsgebiet nach § 116 SachenRBerG verjährt gemäß § 196 BGB, ohne dass es auf den Grund des Anspruches ankommt. 2. Der Anspruch auf Bestellung einer Grunddienstbarkeit für den benutzten Weg ist trotz längeren Zeitablaufs nicht verwirkt, wenn der Weg seit mehr als 20 Jahren als Zufahrt auch für Kunden genutzt und die Nutzung trotz Verboten sowie dem Anbringen einer Schranke weiter fortgeführt wurde. 3. Die Bestellung einer Grunddienstbarkeit nach dem SachenRBerG können grundsätzlich nur der Eigentümer oder der Rechtsnachfolger des durch die Grunddienstbarkeit begünstigten Grundstücks oder der Nutzer nach den Voraussetzungen des § 116 SachenRBerG verlangen. 4. Der Nutzer, der das Grundstück aufgrund eines Miet‑, Pacht‑ oder sonstigen Nutzungsvertrages zu den im Gesetz genannten Zwecken bebaut hat, kann sich nicht auf § 116 SachenRBerG berufen, es sei denn, dass er auf vertraglicher Grundlage eine bauliche Investition vorgenommen hat, die in dem Gesetz bezeichnet ist, oder zu deren Absicherung nach den Rechtsvorschriften der DDR das Grundstück als Bauland hätte bereitgestellt werden müssen. 5. Das SachenRBerG erfasst nur Sachverhalte, bei denen eine Mitbenutzung eines fremden Grundstücks zwar der zivilrechtlichen Absicherung entbehrte, aber nach der Verwaltungspraxis der DDR oder nach den DDR‑typischen Gegebenheiten als rechtmäßig angesehen wurde. (Leitsätze der Redaktion)Brdbg. OLG14.02.2013
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54 C 1151/11 - Wegegrunddienstbarkeit; Eintragung nach SachenRBerGLeitsatz: 1. Wurde ein sich teilweise auf dem Grundstück der Gemeinde befindliches Rolltor bereits zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung von dem Eigentümer des an das Grundstück angrenzenden Grundstücks genutzt, und ist die Nutzung für die Zufahrt zu dem Grundstück deshalb notwendig, weil das Tor das Grundstück zum öffentlichen Verkehrsraum abschließt, so besteht regelmäßig ein Anspruch auf Eintragung einer Grunddienstbarkeit. 2. Die Unmöglichkeit des Ausbaus des Gehwegs wegen des Vorhandenseins des Rolltores steht der Eintragung regelmäßig nicht entgegen, wenn die Nutzung des Tores das belastete Grundstück nicht wesentlich beeinträchtigt. Davon ist nicht auszugehen, wenn die Fläche, auf der das Tor befestigt ist, lediglich 20 cm beträgt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)AG Eisenach07.02.2013
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L 6 AL 107/10 - Kostenerstattungsanspruch nach BerRehaG; Übernahme der Kosten der beruflichen Weiterbildung; Weiterbildungsmaßnahme; Bildungsgutschein; VerfassungswidrigkeitLeitsatz: Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, den klaren Gesetzeswortlaut des als Anspruchsnorm formulierten § 7 BerRehaG zu Lasten des Begünstigten zu reduzieren.Hessisches Landessozialgericht06.02.2013
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12 C 280/12 - Kosten des Feuerstättenbescheides; BetriebskostenLeitsatz: Die Kosten des Feuerstättenbescheides sind als laufende öffentliche Lasten des Grundstücks zu qualifizieren und stellen damit Betriebskosten dar. (Leitsatz der Redaktion)AG Soest06.02.2013
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6 K 1973/10 - Geltendmachung von Werbungskosten; Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung; WohnungseigentumLeitsatz: Hat der Verwalter Instandhaltungsrücklagen einer WEG veruntreut, kann das bei vermietenden Wohnungseigentümern im Jahr der Kenntnis von der Veruntreuung zu Werbungskosten führen. (Leitsatz der Redaktion)FG Rheinland-Pfalz24.01.2013