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Urteil Kosten des Feuerstättenbescheides
Schlagworte
Kosten des Feuerstättenbescheides; Betriebskosten
Leitsatz
Die Kosten des Feuerstättenbescheides sind als laufende öffentliche Lasten des Grundstücks zu qualifizieren und stellen damit Betriebskosten dar.
(Leitsatz der Redaktion)
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