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Suchergebnis Urteilssuche (111 - 120 von 613)

  1. 63 T 8/13 - Kostenentscheidung nach Klagerücknahme; Zahlungseingang vor Beantragung des Mahnbescheids; Kosten des Rechtsstreits
    Leitsatz: Beantragt der Vermieter den Erlass eines Mahnbescheides oder erhebt Klage, obwohl die streitige Zahlung bereits sechs Tage vor Antrags- oder Klageeingang dem Konto der Hausverwaltung gutgeschrieben wurde, hat er im Falle der Antrags- oder Klagerücknahme gemäß § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
    LG Berlin
    24.01.2013
  2. 63 T 171/12 - Gebührenstreitwert; Minderung
    Leitsatz: Der Gebührenstreitwert für einen auf Feststellung einer Mietminderung gerichteten Klageantrag richtet sich entsprechend § 9 ZPO, § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    12.02.2013
  3. 65 S 318/12 - Betriebskostenabrechnung; Ausschlussfrist; nachträgliche Korrektur; Mietminderung wg. Tropfgeräuschen
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist mit Nachforderungen aus einer nach Ablauf der Abrechnungsfrist korrigierten - formell ordnungsgemäßen - Betriebskostenabrechnung auch dann ausgeschlossen, wenn der Mieter wusste, dass diese auf der Basis der vertraglich geschuldeten Sollvorschüsse erfolgte und die tatsächlich gezahlten Vorschüsse geringer waren. 2. Gelegentliche Installationsgeräusche (hier: Tropfgeräusche) in einem Mehrfamilienhaus berechtigen nicht zur Mietminderung. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    15.02.2013
  4. 65 S 419/10 - Beschädigte asbesthaltige Bodenfliesen als Mangel; Vinylasbest
    Leitsatz: 1. Asbesthaltige Fußbodenfliesen stellen jedenfalls dann einen zur Minderung berechtigenden Mangel der Mietsache dar, wenn eine Gesundheitsgefährdung durch gelöste Fasern besteht, weil durch eine Beschädigung der Fußbodenfliesen die in der Fliese gebundenen Asbestfasern an den Bruchkanten freigesetzt werden können; ein neben der vorhandenen allgemeinen Belastung vorhandenes zusätzliches Gefahrenpotential durch Asbestfasern freisetzende gerissene oder gebrochene Fußbodenfliesen muss der Mieter jedenfalls nicht hinnehmen. 2. Beschädigte asbesthaltige Fußbodenfliesen stellen auch dann einen Mangel der Mietsache dar, wenn der Mieter Fliesen lediglich als Untergrund zur Verlegung eines Teppichbodens nutzt. Daraus lässt sich ohne weitere Anhaltspunkte keine Parteivereinbarung herleiten, wonach der Mieter gegenüber dem Vermieter darauf verzichtet, dass gebrochene Fußbodenplatten auszutauschen und fachgerecht zu entsorgen sind. 3. Bei Fliesenbrüchen/Fliesenrissen aufgrund der Belastung durch ein aufstehendes Regal handelt es sich jedenfalls dann, wenn sie nicht in pflichtwidriger Weise durch Lagerung besonders schwerer Sachen verursacht wurden, um Folgen eines üblichen Mietgebrauchs der Wohnung, die dem Mieter nicht angelastet werden können; Bodenfliesen müssen so beschaffen sein, dass auch ein Regal aufgestellt werden kann, ohne dass die Fußbodenfliesen brechen. 4. Zur Höhe der angemessenen Minderung der Miete für die Gebrauchsbeeinträchtigung durch gerissene Asbestfliesen (hier: 10 % Minderung für eine gerissene Asbestfliese). (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    16.01.2013
  5. 85 S 64/12 WEG - Verteilungsschlüssel für Heizkosten in WEG; gegen die Teilungserklärung verstoßende Abrechnung
    Leitsatz: Bei minimalen Abrechnungsunterschieden muss eine gegen die Teilungserklärung verstoßende Abrechnung der Heizkosten hingenommen werden. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.02.2013
  6. 67 S 510/12 - Orientierungshilfe; Merkmal „repräsentativer Eingangsbereich”
    Leitsatz: Das wohnwerterhöhende Merkmal „repräsentativer/hochwertig sanierter Eingangsbereich" trifft für eine Wohnung im Quergebäude nicht zu, wenn zwar der Eingangsbereich zum Vorderhaus hochwertig ist, der Eingangsbereich zum Quergebäude jedoch nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    27.03.2013
  7. 67 S 465/12 - Keine Minderung für Bauarbeiten im Umfeld; „Lückenrechtsprechung” auch bei benachbartem eingeschossigen Flachdachgebäude
    Leitsatz: 1. Der Mieter muss bei Abschluss eines Mietvertrages für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Innenstadt (hier: Berlin-Charlottenburg) mit einer Anpassung der Bebauung (hier: Abriss eines eingeschossigen Flachdachgebäudes) im Umfeld rechnen. 2. Die vorübergehende erhöhte Lärmbelastung ist dann kein zur Minderung berechtigender Mangel. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    11.03.2013
  8. 67 S 365/12 - Betriebskostenumlage; Wachschutzkosten; Kosten des Sicherheitsdienstes; Wartungs- und Prüfungskosten für Trockensteigeleitung; Heizkostenkürzung bei Einrohrheizung
    Leitsatz: 1. Der Wohnraummieter ist zu einer Kürzung des auf ihn entfallenden Anteils der Kosten für eine Einrohrheizung jedenfalls dann nicht berechtigt, wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung auch bei einer Absenkung der Heiztemperaturen ohne Berücksichtigung der von den Ringleitungen abgegebenen Wärme nicht erfolgen kann. 2. Kosten des Wachschutzes sind nur dann umlagefähig, wenn der Sicherheitsdienst zum Schutz des Eigentums des Mieters notwendig ist. 3. Kosten der Wartung und Prüfung der Trockensteigeleitung sind nur dann umlagefähig, wenn sie im Mietvertrag konkret aufgeführt sind. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    25.02.2013
  9. 67 S 327/12 - Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwalter ohne Vertretungszusatz
    Leitsatz: Das Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung, das nicht erkennen lässt, dass es im fremden Namen für den Vermieter abgegeben wird, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    28.02.2013
  10. 67 S 275/12 - Minderung wegen zunehmenden Fluglärms; schon bei Mietvertragsabschluss existierender Flughafen (hier: Flughafen Schönefeld)
    Leitsatz: Der Mieter einer Wohnung im Einzugsbereich des Flughafens Schönefeld kann wegen zunehmenden Fluglärms nicht die Miete mindern, da er aufgrund der Lage der Wohnung in der Gegend des bei Vertragsabschluss schon vorhandenen Flughafens mit (zunehmendem) Fluglärm rechnen musste. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.02.2013