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Urteil Minderung wegen zunehmenden Fluglärms
Schlagworte
Minderung wegen zunehmenden Fluglärms; schon bei Mietvertragsabschluss existierender Flughafen (hier: Flughafen Schönefeld)
Leitsatz
Der Mieter einer Wohnung im Einzugsbereich des Flughafens Schönefeld kann wegen zunehmenden Fluglärms nicht die Miete mindern, da er aufgrund der Lage der Wohnung in der Gegend des bei Vertragsabschluss schon vorhandenen Flughafens mit (zunehmendem) Fluglärm rechnen musste.
(Leitsatz der Redaktion)
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