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Urteil Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwalter ohne Vertretungszusatz
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwalter ohne Vertretungszusatz
Leitsatz
Das Mieterhöhungsverlangen der Hausverwaltung, das nicht erkennen lässt, dass es im fremden Namen für den Vermieter abgegeben wird, ist unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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