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Urteil Unwirksame Vertragsstrafenregelung für Überschreitung von Zwischenterminen
Schlagworte
Unwirksame Vertragsstrafenregelung für Überschreitung von Zwischenterminen; Bauvertrag
Leitsatz
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eines Bauvertrags getroffene Vertragsstrafenregelung, die eine für die schuldhafte Überschreitung einer Zwischenfrist zu zahlende Vertragsstrafe auf höchstens 5 % der Gesamtauftragssumme festlegt, ist unwirksam.
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