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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 678)

  1. 8a C 91/12 - Betriebskostenabrechnung; Einwendungsfrist für Gewerberaummieter; Beweislast für Einwendungen; Reinigungskosten; Beleuchtungskosten; Stromkosten
    Leitsatz: 1. Die Einwendungsfrist von zwölf Monaten nach Zugang der Betriebskostenabrechnung gilt auch für den Gewerberaummieter. 2. Stromkosten (inkl. der für Außenbeleuchtung) muss der Gewerberaummieter kraft mietvertraglicher Abwälzung auch dann tragen, wenn er den Hausflur selbst nicht nutzt. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    12.09.2012
  2. 21b C 75/12 - Versagte Veräußerungszustimmung bei russischen Erwerbern; Eigentumserwerb durch Ausländer mit Besuchsvisum
    Leitsatz: Ausländischen Staatsbürgern ohne Wohnsitz in der EU, die nur ein Besuchsvisum für 90 Tage ohne Gestattung einer dauernden Erwerbstätigkeit vorweisen können, kann die Zustimmung zum Erwerb einer Eigentumswohnung versagt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    27.08.2012
  3. 31 M 8006/12 - Räumungsvollstreckung gegen Untermieter; Räumung gegen im Vollstreckungstitel nicht aufgeführten Besitzer der Mietsache
    Leitsatz: 1. Eine Räumungsvollstreckung darf nur dann nicht betrieben werden, wenn ein weder im Vollstreckungstitel noch in der Vollstreckungsklausel aufgeführter Dritter im Besitz der Mietsache ist. 2. Zum Besitznachweis nicht ausreichend ist die Vorlage lediglich einer Meldebescheinigung; der Gerichtsvollzieher muss sich vielmehr anhand der tatsächlichen Verhältnisse vor Ort ein Bild zum Besitz des Dritten machen. 3. Ist der Dritte bei der Vollstreckung nicht anwesend, kann er seine Rechte gegenüber dem Gerichtsvollzieher nicht geltend machen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    28.06.2012
  4. 2 C 298/10 - Mieterhöhungsverlangen mit Mietspiegel; ursprüngliche Bezugsfertigkeit der Wohnung; kriegszerstörte Gebäude; beschädigte Gebäude; Wiederaufbau; Wiederherstellung
    Leitsatz: Wurde das Haus, in dem die streitbefangene Wohnung liegt, ausweislich des Gebrauchsabnahmescheines im Jahre 1929 bezugsfertig, ist für die Einordnung in den Berliner Mietspiegel von einer Bezugsfertigkeit in diesem Jahr auch dann auszugehen, wenn das Gebäude durch Kriegseinwirkungen schwer beschädigt wurde, aber der Wiederaufbau in identischer Bauweise erfolgte. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    19.04.2012
  5. 20 C 98/12 - Betriebskostenabrechnung; Vorwegabzug; Abrechnungseinheit; Heizkostenabrechnung; Zurückbehaltungsrecht; Verteilungsmaßstab
    Leitsatz: 1. Der Mieter muss darlegen, aus welchen Gründen ein vom Vermieter nicht vorgenommener Vorwegabzug notwendig war. 2. Bei gemeinsamer Versorgung mehrerer Grundstücke kann der Vermieter nach der daraus gebildeten Abrechnungseinheit abrechnen. 3. Die einmalige Aufforderung zur Übersendung der Ableseprotokolle für den Wärmeverbrauch begründet noch kein Zurückbehaltungsrecht des Mieters. 4. Die Heizkostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn der Anteil der auf die Warmwasserversorgungsanlage entfallenden Wärmemenge mit 18 % angegeben wird. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    25.05.2012
  6. 12b C 228/11 - Zustimmungsverlangen; Übergabeprotokoll; Beweislast; Einbauküche; Abstellraum
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter nach der „Wohnungsbeschreibung und Übergabeverhandlung" eine Einbauküche und einen Abstellraum übernommen, ist er für deren Fehlen bei Mietvertragsbeginn darlegungs- und beweispflichtig. 2. Für einen „Abstellraum mit Sichtschutz" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2011 reicht auch eine Nische mit Vorhang in der Wohnung aus. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    19.06.2012
  7. 3 C 378/08 - Heizkostenabrechnung; Einrohrheizung; Kürzungsrecht des Mieters
    Leitsatz: Der Wohnraummieter ist bei der Abrechnung der Heizkosten einer Einrohrheizung nach Fläche zur Kürzung des auf ihn entfallenden Anteils um 15 % berechtigt, wenn eine Erfassung des Verbrauchs technisch möglich und die Kosten dafür nicht unverhältnismäßig hoch sind, was der Vermieter darzulegen hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    23.05.2012
  8. 38 C 264/12 (38) - Schadensersatz für unsachgemäße Renovierungsarbeiten; unterlassene Einsichtnahme in Unterlagen für Betriebskostenabrechnung
    Leitsatz: 1. Bietet der Vermieter dem Mieter auf dessen Anfrage sowohl außergerichtlich als auch prozessual die Einsicht in die der von ihm erstellten Nebenkostenabrechnung zugrunde liegenden Belege in der Kanzlei seines Prozessbevollmächtigten am Ort der Mietwohnung an, und überlässt er dem Mieter dabei die Benennung eines diesem geeignet erscheinenden Einsichtnahmezeitpunkts seiner Wahl, kann sich der Mieter gegenüber dem Nebenkostennachzahlungsanspruch des Vermieters nicht mit der Maßgabe auf die fehlende Fälligkeit des Anspruchs oder auf ein Zurückbehaltungsrecht berufen, dass ihm von dem Vermieter kein fester Einsichtnahmetermin vorgegeben worden sei. 2. Sind die Wände sämtlicher Wohnräume einer Mietwohnung dergestalt mit einer vom Vermieter nicht genehmigten, wasserabweisenden Lackfarbe überstrichen worden und sind ferner sämtliche Fußleisten, Rollladengurte, Lichtschalter und Steckdosen in einer Weise mit dieser Farbe verschmutzt worden, dass die Renovierungsarbeiten mehrerer Hilfspersonen in der Wohnung einen Zeitraum von mehreren Wochen in Anspruch nehmen, ist die Miete in dieser Zeit um mindestens 50 % gemindert. Ist der Vormieter der Wohnung, der die Lackfarbe aufgetragen hat, nicht zur Renovierung bereit, hat er dem Vermieter die diesem durch die Minderung entgangenen Mieteinnahmen als Schadensersatz zu erstatten. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Wetzlar
    04.06.2012
  9. 38 C 1078/12 (38) - Anfechtung eines Mietaufhebungsvertrags wegen fehlender Sprachkenntnisse
    Leitsatz: 1. Unterzeichnet ein Mieter einen Mietaufhebungsvertrag, räumt die gemietete Wohnung aber nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, kann er sich im nachfolgenden Räumungsprozess nicht darauf berufen, dass er den Vertragsinhalt wegen fehlender Kenntnisse der deutschen Sprache nicht verstanden habe und ihn deshalb wegen eines Erklärungsirrtums anfechte (§ 119 Abs. 1 BGB). Ihm ist zuzumuten, sich vor der Unterschriftsleistung über den Inhalt des ihm vorgelegten Vertragswerks kundig zu machen. 2. Ergeben sich bei der Beweisaufnahme Zweifel an der Darstellung des von dem Vermieter benannten Zeugen für die Umstände des Abschlusses des Aufhebungsvertrages, führen diese alleine nicht dazu, dass damit im Umkehrschluss der Vortrag des für mögliche Anfechtungsgründe beweisbelasteten Mieters als erwiesen gilt. (Nichtamtliche Leitsätze)
    AG Wetzlar
    23.10.2012
  10. 38 C 1559/11 (38) - Erstattungsanspruch nach Mängelbeseitigung durch Mieter
    Leitsatz: Eine fiktive Abrechnung der Kosten einer unstreitig vom Mieter durchgeführten Reparatur ausschließlich auf Grundlage eines Voranschlags ist nicht möglich. Macht der Mieter trotz richterlichen Hinweises prozessual keinerlei konkrete Angaben zu dem von ihm für die Durchführung der Reparatur tatsächlich betriebenen Zeit- und Materialaufwand, kommt auch keine Schätzung nach § 287 ZPO in Betracht. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Wetzlar
    13.03.2012