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Urteil Erstattungsanspruch nach Mängelbeseitigung durch Mieter
Schlagworte
Erstattungsanspruch nach Mängelbeseitigung durch Mieter
Leitsatz
Eine fiktive Abrechnung der Kosten einer unstreitig vom Mieter durchgeführten Reparatur ausschließlich auf Grundlage eines Voranschlags ist nicht möglich. Macht der Mieter trotz richterlichen Hinweises prozessual keinerlei konkrete Angaben zu dem von ihm für die Durchführung der Reparatur tatsächlich betriebenen Zeit- und Materialaufwand, kommt auch keine Schätzung nach § 287 ZPO in Betracht.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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