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  1. 1 W 367/12 - Keine Vormerkung für Auflassung eines realen Grundstücksteils an Miteigentumsanteil
    Leitsatz: Eine Vormerkung für einen Anspruch auf Auflassung eines realen Grundstücksteils kann nicht an einem Miteigentumsanteil eingetragen werden.
    KG
    18.12.2012
  2. 7 C 222/12 - Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters
    Leitsatz: Bei folgenden Arbeiten handelt es sich um vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahmen: 1. Anschluss der Wohnung an die Gaszentralheizung einschließlich Warmwasserspeicher durch a) Errichtung einer Heizzentrale einschließlich Warmwasserspeicher (Gasbrennwertkesselanlage) im Keller des Gebäudes [...], Verbindung durch gedämmte Versorgungsleitungen mit dem Wohngebäude [...], b) Verlegung der Leitung im Hause einschließlich der erforderlichen Bohrungen und Durchbrüche sowie des Verschließens nach Leitungsverlegung, Dämmung der Verteilungsleitungen für Heizung und Warmwasser inklusive Warmwasserzirkulation gemäß EnEV, c) Verlegung von Steigesträngen, Wärmedämmung der Steigestränge, Verkleidung mit Gipskartonschächten, Tapezierung der Gipskartonschächte mit Raufasertapete, Aufbringung eines weißen Anstrichs, d) Anbindung von weißen Plattenheizkörpern an die Steigestränge mittels Heizleitungen auf Putz, e) Einbau eines Handtuchheizkörpers im Badezimmer, Farbe Weiß, Ausstattung der Heizkörper mit Thermostatventilen zur raumgenauen Temperaturregelung, f) Montage von Mess‑ und Ablesevorrichtungen an den Heizkörpern, g) Demontage des Dauerbrandofens in der Küche, des Badeofens im Badezimmer sowie der Kachelöfen in den Wohnräumen, h) Herstellung der notwendigen Bohrungen und Durchbrüche für die Verlegung der Leitungen einschließlich Verschließen nach Leitungsverlegung, i) Installation horizontaler Warmwasserleitungen vom Steigeschacht hinter Gipskartonverkofferungen zu den Armaturen der jeweiligen Objekte (Badewanne, Waschtisch, WC, Küchenspüle), j) Erneuerung sämtlicher Kaltwasser‑ und Abwasserleitungen, Dämmung der Kaltwasserleitungen, 2. Grundrissänderung des Badezimmers durch Abriss der Trennwand zwischen Bad und Kammer, Schließen der Kammertür, 3. Montage eines wandhängenden WC‑Beckens, Einbau eines Unter‑Putz‑Spülkastens in Vorwand hinter dem WC mit Drückerplatte und Wasserstoppfunktion, 4. Einbau eines Waschtisches in Vorwand, 5. Einbau einer eingefliesten Raumsparwanne mit Styroporträger einschließlich Brauseset und Wandstange, 6. Einbau von neuen wassersparenden Einhand‑Mischbatterien mit Durchflussmengenbegrenzung an Waschtisch und Badewanne, 7. Einbau einer wassersparenden Einhand‑Mischbatterie mit Durchflussmengenbegrenzung an der Küchenspüle, 8. Schaffung eines Geschirrspülmaschinenanschlusses in der Küche unter der Spüle, 9. Schaffung eines Waschmaschinenanschlusses in der Küche unter der Spüle, 10. Einbau von funkablesbaren Kalt- und Warmwasserzählern, 11. Trockenbauverkleidung der horizontalen Wasser‑ und Abwasserleitungen, 12. erstmalige vermieterseitige Verfliesung aller Wandflächen im Badezimmer bis zu einer Höhe von 2 m, 13. Abdichtung und Verfliesung des Badezimmerfußbodens nach Wahl der Beklagten in beige, braun oder anthrazit, 14. Verstärkung der Hausanschlüsse sowie der elektrischen Steigeleitungen vom Zählerplatz im Kellergeschoss bis zu der Wohnungsverteilung, Leitungsführung senkrecht im Treppenhaus, Anbindung der Wohnung mittels Leitungsdurchführung oberhalb der Wohnungstür, 15. Zentralisation der Wohnungsstromzähler im Keller, Demontage der vorhandenen Zähler, 16. Erneuerung der Unterverteilung in der Wohnung bestückt mit Leitungsschutzschaltern (Sicherungsautomaten) und Fehlerstromschutzeinrichtungen, 17. Einbau einer zusätzlichen Steckdose für die Waschmaschine in der Küche unter der Spüle, 18. Einbau einer zusätzlichen Steckdose für den Geschirrspüler in der Küche unter der Spüle, 19. Einbau einer Doppelsteckdose im Badezimmer neben dem Handwaschbecken, 20. Ausrüstung des Bades mit FI‑Schutzschaltern, 21. Einbau einer mithörgesperrten Klingel- und Gegensprechanlage am Standort des derzeit vorhandenen Türöffners, 22. Installation einer Herdanschlussdose, Installation eines Elektroherdes mit Cerankochfeld mit Backröhre in der Küche einschließlich Demontage des vorhandenen Gasherdes sowie sämtlicher Gasleitungen und Gaszähler, 23. Wärmedämmung der Fassade mit 140 mm dicken Dämmstoffplatten aus Polystyrol, 24. Dämmung der Kellerdecke mit einer Dämmung WLG 035 (Dicke 10 cm), 25. Wärmedämmung der obersten Geschossdecke mit einer 120 mm dicken Wärmedämmung, Schaffung eines Laufsteges oberhalb der Dämmung zur Vermeidung von Beschädigungen, 26. Stilllegung der Schornsteine, Rückbau der Schornsteinköpfe bis unter das Dach, 27. Austausch der vorhandenen Fenster gegen Kunststoffisolierglasfenster mit einem Wärmedurchgangswert von 1,3 W/m2k, Einbau neuer Innen‑ und Außenfensterbänke, 28. Einbau einer Schließanlage mit einem Schlüssel für die Keller-Hofausgangs- und Hauseingangstüren, Einbau neuer Schließzylinder mit Aufbohrschutz, 29. Verstärkung der Wohnungstrennwand zur Nachbarwohnung. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow-Weißensee
    19.12.2012
  3. VIII ZR 152/12 - Keine Mietminderung bei vorübergehend erhöhter Verkehrslärmbelastung; Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung; Verkehrsanschauung
    Leitsatz: a) Zu den Voraussetzungen einer konkludenten Beschaffenheitsvereinbarung in Bezug auf die Mietsache (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 300/08, NJW 2010, 1133). b) Fehlt es an einer Beschaffenheitsvereinbarung, bestimmt sich der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Mietsache nach der Verkehrsanschauung unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks und des Grundsatzes von Treu und Glauben. c) Eine vorübergehende erhöhte Verkehrslärmbelastung aufgrund von Straßenbauarbeiten stellt unabhängig von ihrer zeitlichen Dauer jedenfalls dann, wenn sie sich innerhalb der in Innenstadtlagen üblichen Grenzen hält, keinen zur Minderung berechtigenden Mangel der vermieteten Wohnung dar.
    BGH
    19.12.2012
  4. 67 S 363/12 - Gartennutzung für Mietergemeinschaft nicht wohnwerterhöhend
    Leitsatz: Der mehreren Mietern überlassene Garten ist im Rahmen des Berliner Mietspiegels 2011 nicht wohnwerterhöhend zu berücksichtigen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    19.12.2012
  5. 17 C 304/12 - Betriebskostenabrechnung bei Insolvenz des Mieters; Zugang an den Insolvenzverwalter; Abrechnungsfrist; Enthaftungserklärung
    Leitsatz: Nach der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist dem Mieter zugehen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Köpenick
    20.12.2012
  6. BVerwG 4 C 6.11 - Straßenverkehrsflächen; Festsetzung durch isolierten Straßenbebauungsplan; Enteignung; städtebauliche Enteignungsgrundlage; landesrechtliche Enteignungsgrundlage; Sperrwirkung; „genannter“ Zweck; Enteignung zur Planverwirklichung; Konkretisierung der Gemeinwohlbindung; Numerus clausus der Festsetzungsmöglichkeiten; städtebauliche Abwägung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Verzahnung von Planungsinstrument und Enteignungsgrundlage
    Leitsatz: Die in einem isolierten Straßenbebauungsplan als Verkehrsflächen festgesetzten Flächen können nur auf der Grundlage des § 85 Abs. 1 Nr. 1 BauGB enteignet werden, wenn enteignet werden soll, um sie entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplans als Verkehrsflächen zu nutzen. Andere als städtebauliche Enteignungsvorschriften werden aufgrund der Sperrwirkung des § 85 Abs. 2 Nr. 1 BauGB als Enteignungsgrundlage verdrängt. Unerheblich ist, welche Zwecke der Vorhabenträger mit der Verwirklichung der festgesetzten Nutzung verbindet.
    BVerwG
    20.12.2012
  7. BVerwG 4 C 11.11 - Vorhabenzulassung; Gartencenter; Neuansiedlung; Nachbarschaft eines Störfallbetriebs; Bauvorbescheid; Nachbarwiderspruch; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Abstandserfordernis; angemessener Abstand; „Gefahrenzone“; störfallspezifische Faktoren; Festlegung durch Genehmigungsbehörde; unbestimmter Rechtsbegriff; kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum; Berücksichtigungspflicht; „langfristig“; kein Verschlechterungsverbot; Wertungsspielraum; „sozioökonomische“ Faktoren; „nachvollziehende“ Abwägung; sachgeleitete Wertung; Einfügensgebot; richtlinienkonforme Auslegung; nähere Umgebung; Vorbelastung; Leistungsgrenzen; gegenseitige Interessensbeziehungen; städtebauliche Spannungen; Koordinierungsbedarf; förmliche Planung
    Leitsatz: Der Begriff des „angemessenen" Abstands im Sinne des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG ist ein zwar unbestimmter, aber anhand störfallspezifischer Faktoren technisch-fachlich bestimmbarer Rechtsbegriff. Die behördliche Festlegung des angemessenen Abstands unterliegt der vollen gerichtlichen Überprüfung; ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum kommt der Genehmigungsbehörde insoweit nicht zu. Ist der angemessene Abstand schon bisher nicht eingehalten, greift der Wertungsspielraum, den der EuGH den Genehmigungsbehörden im Rahmen des Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 96/82/EG zuerkannt hat. Die Richtlinie gestattet es, den störfallspezifisch ermittelten angemessenen Abstand zu unterschreiten, wenn im Einzelfall hinreichend gewichtige nicht störfallspezifische Belange - insbesondere solche sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Art („sozioökonomische Faktoren") - für die Zulassung des Vorhabens streiten. Unionsrechtlich gefordert, aber auch ausreichend ist insoweit eine „nachvollziehende" Abwägung; sie ist sachgeleitete Wertung und unterliegt ebenfalls der vollen gerichtlichen Kontrolle. Das in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot bietet für die unionsrechtlich geforderte „nachvollziehende" Abwägung eine geeignete Anknüpfung. Bei richtlinienkonformer Handhabung ist das Kriterium der Vorbelastung im Störfallrecht unbrauchbar. Eine Vorhabenzulassung auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB ist abzulehnen, wenn die zu berücksichtigenden nicht störfallspezifischen Faktoren den Rahmen der im Rücksichtnahmegebot abgebildeten gegenseitigen Interessenbeziehung überschreiten und das Vorhaben deshalb einen Koordinierungsbedarf auslöst, der nur im Wege einer förmlichen Planung bewältigt werden kann.
    BVerwG
    20.12.2012
  8. BVerwG 3 B 48/12 - Ausschluss von Rehabilitierungsleistungen wegen Spitzeltätigkeit
    Leitsatz: Die Tätigkeit als inoffizieller Mitarbeiter für das Arbeitsgebiet 1 der Kriminalpolizei der Volkspolizei mit enger Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst unter dessen Führung mit der Eignung, Dritte zu schädigen oder Verfolgungsmaßnahmen auszulösen, schließt Rehabilitierungsleistungen aus. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    20.12.2012
  9. 2 Ws 364/12 REHA - Opferrente
    Leitsatz: Zum nachträglichen Entfallen der Anspruchsvoraussetzungen für die sogenannte Opferrente nach § 17 a Abs. 7 StrRehaG.
    KG
    20.12.2012
  10. 109 C 223/11 - Keine Wahrung der Schriftform trotz entgegenstehender Erklärung des Urhebers; unterschiedliche Erscheinungsformen einer Unterschrift
    Leitsatz: Der Beweis für die Wahrung der Schriftform (Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses) ist nicht geführt, wenn andere Schreiben abweichende Unterschriften tragen, auch wenn ein Schriftsachverständiger eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Echtheit bestätigt und der Vermieter erklärt, die Kündigung persönlich unterschrieben zu haben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    20.12.2012