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Urteil Betriebskostenabrechnung bei Insolvenz des Mieters
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung bei Insolvenz des Mieters; Zugang an den Insolvenzverwalter; Abrechnungsfrist; Enthaftungserklärung
Leitsatz
Nach der Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist dem Mieter zugehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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