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Suchergebnis Urteilssuche (611 - 620 von 678)

  1. 100 C 209/12 - Unbestimmtheit eines Eigentümerbeschlusses; „Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands“
    Leitsatz: Ein Eigentümerbeschluss mit der Aufforderung an einen Wohnungseigentümer, „den ursprünglichen Zustand" seiner Sondernutzungsfläche wiederherzustellen, ist mangels hinreichender Bestimmtheit nichtig. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow-Weißensee
    28.11.2012
  2. 5 U 152/08 - Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe; kein lastenfreier Erwerb bei Bestehen eines Flächenerwerbsrechts; Verwirkung des Erwerbrechts; Bestimmtheit des Vertragsangebots
    Leitsatz: 1. Für den Erwerb nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz kommt es allein auf die tatsächliche Inanspruchnahme des Grundstücks für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe an; die Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude und die rechtliche Qualität der Inanspruchnahme sind unerheblich. 2. Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz verpflichtet einschränkungslos den jeweiligen Eigentümer, so dass ein lastenfreier Eigentumserwerb - anders als bei der Regelung des § 111 SachenRBerG - weder bei rechtsgeschäftlichem Erwerb noch bei einem solchen im Wege der Zwangsversteigerung stattfindet. 3. Der Flächenerwerbsberechtigte, für den durch das SachenRÄndG vom 21. September 1994 in Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB ein eigenständiger Moratoriumstatbestand geschaffen worden war, durfte abwarten, wie der Gesetzgeber die Inanspruchnahme privater Grundstücke durch staatliche Stellen der DDR für öffentliche Zwecke, deren Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 4 SachenRBerG ausdrücklich von der Sachenrechtsbereinigung ausgenommen war, bereinigen wird, so dass eine Verwirkung des Erwerbsrechts bis zur gesetzlichen Regelung ausscheidet. 4. Das für die Wahrung der Ausschlussfrist nach § 8 Abs. 1 VerkFlBerG erforderliche Vertragsangebot ist hinreichend bestimmt, wenn die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der unvermessenen Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen - nicht notwendig maßstabsgerechten - Darstellung in einem der notariellen Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat. 5. Für die Berechnung des Nutzungsentgelts ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 VerkFlBerG auf den Kaufpreis abzustellen, der im Zeitpunkt der - erstmaligen - Geltendmachung des Nutzungsentgeltanspruchs als Kaufpreis nach § 6 VerkFlBerG zu zahlen wäre; der dieser (hypothetischen) Kaufpreisfindung zugrunde liegende Bodenwert bleibt für das gesamte Nutzungsentgelt bis zur Bereinigung maßgeblich. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    29.11.2012
  3. I-10 U 34/12 - Unwirksamkeit einer Nachholklausel; Verpflichtung zur nachträglichen Heilung bei nicht eingehaltener Schriftform; Schriftformkündigung
    Leitsatz: Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag „Die Parteien verpflichten sich, bei Nichteinhaltung der Schriftform dieses Vertrages die Schriftform nachträglich herbeizuführen sowie bei Veränderungen alles zu unternehmen, um dem Schriftformerfordernis zu genügen und vor diesem Zeitpunkt nicht wegen der mangelnden Form zu kündigen" ist wegen Verstoßes gegen §§ 550, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    OLG Düsseldorf
    29.11.2012
  4. I-10 U 44/12 - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund; Störung des Hausfriedens; Vermietungsplakat an Fensterinnenseite; unbefugtes einmaliges Betreten der Räume des Mieters; verbotene Eigenmacht; Vorenthaltung der Mietsache; unvollständige Schlüsselrückgabe; Rückgabe der Mietsache; Annahmeverzug
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an den Kündigungsgrund „Störung des Hausfriedens" i.S. des§ 569 Abs. 2 BGB. 2. Zur Frage, ob das einmalige Betreten der Praxisräume des Mieters zum Zwecke der Anbringung eines Weitervermietungsplakats an der Innenseite der Fenster eine nachhaltige Störung des Hausfriedens darstellt. 3. Zur Frage, ob das einmalige, eigenmächtige Betreten der Praxisräume die Fortsetzung des Mietverhältnisses i.S. des § 543 Abs. 1 BGB für den Mieter unzumutbar macht. 4. Es fehlt an einer vollständigen Rückgabe der Mietsache, wenn der Mieter zwar seine Sachen aus den Räumen entfernt, dem Vermieter bei Rückgabe der Mietsache aber nicht alle Schlüssel aushändigt. 5. Einem Rücknahmewillen des Vermieters steht nicht entgegen, dass er der Kündigung des Mieters widersprochen hat und - berechtigt - von einer Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgegangen ist.
    OLG Düsseldorf
    29.11.2012
  5. 63 T 198/12 - Keine Räumungsklage für Hauswartsdienstwohnung vor Amtsgericht
    Leitsatz: Ist neben dem Hauswartsdienstvertrag kein eigenständiger Mietvertrag über die dem Hauswart überlassene Wohnung abgeschlossen worden, sind für eine Klage auf Räumung der Werkdienstwohnung die Arbeitsgerichte ausschließlich zuständig. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    29.11.2012
  6. III ZR 21/12 - Haftung für Vermessungsfehler bei Lageplanerstellung und Gebäudeeinmessung in Berlin; öffentliche Aufgabe; Haftung nach Werkvertragsrecht; Amtspflichtverletzung
    Leitsatz: Die Lageplanerstellung und die Gebäudeeinmessung durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure werden im Land Berlin nicht als öffentliche Aufgabe durchgeführt. Die Haftung für Vermessungsfehler gegenüber dem Auftraggeber bestimmt sich insoweit nach werkvertraglichen Grundsätzen und nicht nach Maßgabe des § 839 BGB.
    BGH
    29.11.2012
  7. V ZR 25/12 - Grundstückskaufvertrag; Sachmangelhaftung des Verkäufers; Altlasten; Grundwasserbelastung mit Cyanid; Aufklärungspflicht des Verkäufers; Eigentumswohnungen auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerkes in Berlin-Tegel
    Leitsatz: Ein zu Wohnzwecken genutztes Grundstück ist mit einem Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB behaftet, wenn es von Grundwasser durchströmt wird, das mit Giftstoffen (Cyaniden) belastet ist.
    BGH
    30.11.2012
  8. V ZR 245/11 - Prozessrecht; unzulässiges Teilurteil; Verschlechterungsverbot vor Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil
    Leitsatz: Wird ein das Gebot der Widerspruchsfreiheit von Teil- und Schlussurteil verletzendes Teilurteil nur teilweise angefochten, steht einer auf diesen Verfahrensfehler gestützten Aufhebung des gesamten Teilurteils das Verbot der Verschlechterung des insoweit rechtskräftig obsiegenden Klägers entgegen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    30.11.2012
  9. 9 S 30/12 - Betriebskostenvorauszahlung gekoppelt mit Mieterhöhungsverlangen
    Leitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn es mit dem Angebot einer anderweitigen Vertragsänderung inhaltlich dergestalt verquickt ist, dass der Mieter keinen hinreichend sicheren Aufschluss darüber erhält, in welchem Umfang das Erhöhungsverlangen auf die anderweitige Vertragsänderung gerichtet ist und inwiefern es sich auf § 558 BGB stützt. Ein solcher Fall ist nicht gegeben, wenn der Vermieter lediglich eine zu hohe Betriebskostenvorauszahlung in das Mieterhöhungsverlangen eingestellt hat und der Mieter ohne Weiteres erkennen kann, dass der Vorauszahlungsbetrag ausschließlich aus Gründen der Klarstellung, nämlich zur Darlegung des sich nach einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ergebenden Gesamtbetrags in der Berechnung aufgeführt ist.
    LG Itzehoe
    30.11.2012
  10. V ZR 234/11 - Ordnungsgemäße Verwaltung bei Beendigung eines Vertrages zwischen der Gemeinschaft und einem Wohnungseigentümer; unerlaubte Untervermietung eines im Gemeinschaftseigentums stehenden Stellplatzes
    Leitsatz: 1. Es steht in der Kompetenz der Wohnungseigentümer, sich zu einer durch einen Vertreter ausgesprochenen Kündigung zu erklären und den Verwalter dazu anzuhalten, Ansprüche des Verbandes prozessual durchzusetzen; ob Kündigungsgründe vorliegen und ob eine durch einen vollmachtlosen Vertreter erklärte Kündigung genehmigungsfähig ist, berührt nicht die Wirksamkeit des Beschlusses. 2. Beschließen die Wohnungseigentümer Maßnahmen zur Beendigung eines zwischen der Gemeinschaft und einem ihrer Mitglieder geschlossenen Vertrages, ist eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht schon wegen eines möglichen Scheiterns der Maßnahmen zu verneinen, sondern erst dann, wenn für einen verständigen Wohnungseigentümer ohne Weiteres ersichtlich ist, dass die Beendigung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von vornherein nicht erreichbar ist. 3. Der bei Mehrheitsbeschlüssen zu beachtende Gleichbehandlungsgrundsatz lässt Differenzierungen nur zu, wenn dafür ein ausreichender Sachgrund besteht. 4. Bei der Auslegung von Mehrheitsbeschlüssen ist der wirkliche Wille der Wohnungseigentümer zu erforschen und nicht an einem juristisch zweifelhaften Wortlaut zu haften. (Leitsätze 1, 3 und 4 von der Redaktion)
    BGH
    30.11.2012