« zurück zur Suche

Urteil Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe


Schlagworte

Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe; kein lastenfreier Erwerb bei Bestehen eines Flächenerwerbsrechts; Verwirkung des Erwerbrechts; Bestimmtheit des Vertragsangebots

Leitsätze

1. Für den Erwerb nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz kommt es allein auf die tatsächliche Inanspruchnahme des Grundstücks für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe an; die Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude und die rechtliche Qualität der Inanspruchnahme sind unerheblich.

2. Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz verpflichtet einschränkungslos den jeweiligen Eigentümer, so dass ein lastenfreier Eigentumserwerb - anders als bei der Regelung des § 111 SachenRBerG - weder bei rechtsgeschäftlichem Erwerb noch bei einem solchen im Wege der Zwangsversteigerung stattfindet.

3. Der Flächenerwerbsberechtigte, für den durch das SachenRÄndG vom 21. September 1994 in Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB ein eigenständiger Moratoriumstatbestand geschaffen worden war, durfte abwarten, wie der Gesetzgeber die Inanspruchnahme privater Grundstücke durch staatliche Stellen der DDR für öffentliche Zwecke, deren Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 4 SachenRBerG ausdrücklich von der Sachenrechtsbereinigung ausgenommen war, bereinigen wird, so dass eine Verwirkung des Erwerbsrechts bis zur gesetzlichen Regelung ausscheidet.

4. Das für die Wahrung der Ausschlussfrist nach § 8 Abs. 1 VerkFlBerG erforderliche Vertragsangebot ist hinreichend bestimmt, wenn die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der unvermessenen Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen - nicht notwendig maßstabsgerechten - Darstellung in einem der notariellen Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat.

5. Für die Berechnung des Nutzungsentgelts ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 VerkFlBerG auf den Kaufpreis abzustellen, der im Zeitpunkt der - erstmaligen - Geltendmachung des Nutzungsentgeltanspruchs als Kaufpreis nach § 6 VerkFlBerG zu zahlen wäre; der dieser (hypothetischen) Kaufpreisfindung zugrunde liegende Bodenwert bleibt für das gesamte Nutzungsentgelt bis zur Bereinigung maßgeblich.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.