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Urteil Keine Räumungsklage für Hauswartsdienstwohnung vor Amtsgericht


Schlagworte

Keine Räumungsklage für Hauswartsdienstwohnung vor Amtsgericht

Leitsatz

Ist neben dem Hauswartsdienstvertrag kein eigenständiger Mietvertrag über die dem Hauswart überlassene Wohnung abgeschlossen worden, sind für eine Klage auf Räumung der Werkdienstwohnung die Arbeitsgerichte ausschließlich zuständig.

(Leitsatz der Redaktion)

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