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Urteil Keine Räumungsklage für Hauswartsdienstwohnung vor Amtsgericht
Schlagworte
Keine Räumungsklage für Hauswartsdienstwohnung vor Amtsgericht
Leitsatz
Ist neben dem Hauswartsdienstvertrag kein eigenständiger Mietvertrag über die dem Hauswart überlassene Wohnung abgeschlossen worden, sind für eine Klage auf Räumung der Werkdienstwohnung die Arbeitsgerichte ausschließlich zuständig.
(Leitsatz der Redaktion)
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