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VIII ZR 137/12 - Abgrenzung von Individualvereinbarung zu AGB; Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel wegen unzulässiger Klausel zur Parkettversiegelung; unwirksame salvatorische KlauselLeitsatz: 1. Eine Schönheitsreparaturklausel zu Lasten des Mieters ist unwirksam, wenn daneben durch AGB eine Versiegelungspflicht für Parkett und Holzfußboden vereinbart wird, selbst wenn dabei eine salvatorische Klausel vorsieht, dass die Arbeiten nur dann durchgeführt werden müssen, „sofern dies die Gesetzeslage bzw. die Rechtsprechung erlauben". 2. Ein Klauselverwender muss zunächst den ersten Anschein für das Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung widerlegen und hat die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Vertrag oder eine einzelne Vertragsbedingung entgegen dem ersten Anschein individuell ausgehandelt worden ist. (Leitsätze der Redaktion)BGH20.11.2012
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65 S 101/12 - Betriebskostenabrechnung; formelle und materielle Unwirksamkeit; Heiz- und Warmwasserkosten; Aufschlüsselung umgelegter HeizkostenLeitsatz: Wird in der Heizkostenabrechnung nicht erkennbar auch über die Warmwasserkosten abgerechnet, ist die Abrechnung formell unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin20.11.2012
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63 S 130/12 - Keine Beschaffenheitsveränderungen durch temporäre Gewerbevermietung; Vergleichsmiete; Mietspiegel; Baualter; später errichtete WohnungenLeitsatz: Das für die Beschaffenheit der Wohnung maßgebende Baualter ändert sich nicht dadurch, dass die Räume als Gewerberaum vermietet und nicht mit einem Bad ausgestattet waren. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin20.11.2012
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VIII ZR 157/12 - Klageänderung in der Berufungsinstanz; „ohnehin“ zugrunde zu legende Tatsachen nach § 529 ZPOLeitsatz: Zu den Tatsachen, auf die gemäß § 533 Nr. 2 ZPO eine Klageänderung gestützt werden kann, weil sie das Berufungsgericht seiner Verhandlung und Entscheidung über die Berufung ohnehin nach § 529 ZPO zugrunde zu legen hat, gehören auch solche, die bereits in erster Instanz vorgetragen waren (hier: Vortrag zur Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht und Zahlungsverzug), von dem erstinstanzlichen Gericht aber als unerheblich beurteilt worden sind und deshalb im Urteilstatbestand keine Erwähnung gefunden haben. (Leitsatz der Redaktion)BGH20.11.2012
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VIII ZR 17/12 - Zahlungsverweigerung bei Rechnungen für Strom, Wasser und Fernwärme nur bei offensichtlichen Fehlern; fehlerhaft abgerechneter Verbrauch; Verweis auf Rückforderungsprozess; vorläufig bindende Wirkung von Entgeltforderungen; VerbrauchserfassungLeitsatz: § 30 der in der Energie- und Wasserversorgung geltenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVB) ermöglicht es den Versorgungsunternehmen, ihre aus den Lieferverhältnissen resultierenden Entgeltforderungen ungeachtet eines Streits über Fehler bei der Verbrauchserfassung oder -berechnung mit einer vorläufig bindenden Wirkung festzusetzen und im Prozess ohne eine abschließende Beweisaufnahme über deren materielle Berechtigung durchzusetzen, sofern der Kunde nicht den Nachweis einer offensichtlichen Unrichtigkeit der geltend gemachten Forderung erbringt. Gelingt dies dem Kunden nicht, ist er im Zahlungsprozess des Versorgungsunternehmens mit dem Einwand eines fehlerhaft abgerechneten Verbrauchs ausgeschlossen und darauf verwiesen, die von ihm vorläufig zu erbringenden Zahlungen in einem anschließend zu führenden Rückforderungsprozess in Höhe des nicht geschuldeten Betrages erstattet zu verlangen (Fortführung von BGH, Urteile vom 6. April 2011 - VIII ZR 273/09, BGHZ 189, 131; vom 6. Dezember 1989 - VIII ZR 8/89, WM 1990, 608; vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 81/82, WM 1983, 341).BGH21.11.2012
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13 S 127/12 - Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwalter ohne Vertretungszusatz unwirksamLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen, das als Absender nur den Hausverwalter und nicht den Vermieter angibt, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)LG Potsdam21.11.2012
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31 C 11/12 - Mieterhöhungsverfahren; sofortiges Anerkenntnis; verweigerte Offenlegung der BerechnungsdatenLeitsatz: Ein sofortiges Anerkenntnis (§ 93 ZPO) im Verfahren auf Zustimmung zur Mieterhöhung (§ 558 a BGB) ist auch nach einer Verteidigungsanzeige der Mieter im Verfahren noch möglich, wenn der Vermieter den Mietern vorab nicht die Berechnungsdaten offen gelegt und verständlich begründet hat, sondern dies erst im Rechtsstreit (§ 558 b BGB) nachholt.AG Brandenburg a. d. Havel21.11.2012
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VIII ZR 50/12 - Darlegungslast für neuen Vertragsabschluss beim Umzug des Mieters in eine andere Wohnung des Vermieters; sanierungsbedingter Umzug; Schuldumschaffung; NovationLeitsatz: 1. Zieht der Mieter im Zuge einer geplanten umfassenden Modernisierung in eine andere Wohnung des Vermieters, so trägt der Vermieter, der für die neue Wohnung eine höhere Miete verlangt, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Parteien anlässlich des Umzugs nicht nur einen Austausch des Mietobjekts vereinbart, sondern darüber hinaus einen neuen Mietvertrag abgeschlossen haben. 2. Zu den Maßstäben für die Abgrenzung zwischen einer Vertragsänderung und einer Schuldumschaffung (Novation). (Leitsätze der Redaktion)BGH21.11.2012
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VIII ZR 46/12 - Beweislast für Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels; beste WohnlageLeitsatz: a) Auf die Prüfung, ob ein Mietspiegel die Anforderungen des § 558 d Abs. 1 BGB erfüllt, kann im Bestreitensfall nicht schon deswegen verzichtet werden, weil der Mietspiegel von seinem Ersteller als qualifizierter Mietspiegel bezeichnet oder von der Gemeinde und/oder von den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter als solcher anerkannt und veröffentlicht worden ist. b) Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines qualifizierten Mietspiegels trägt diejenige Partei, die sich die Vermutung des § 558 d Abs. 3 BGB zu Nutze machen will.BGH21.11.2012
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3 U 10/08 - Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages wegen fehlender behördlicher Genehmigung; Investitionsersatz bei Rückabwicklung; Fortdauer vertraglicher Einzelregelung bei unwirksamem VertragLeitsatz: 1. Wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde die aufsichtsrechtliche Genehmigung versagt, ist es der Nachprüfung des Zivilgerichts entzogen, die Richtigkeit der Untersagung zu prüfen. 2. Wird in einem Grundstückskaufvertrag eine Regelung darüber getroffen, in welchem Umfang der Veräußerer dem Erwerber im Falle der Vertragsrückabwicklung bereits getätigte Investitionen zu ersetzen hat, besteht diese Regelung auch bei Unwirksamkeit des Vertrages etwa wegen Versagung der aufsichtsrechtlichen Genehmigung isoliert fort.OLG Rostock22.11.2012