Urteil Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages wegen fehlender behördlicher Genehmigung
Schlagworte
Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages wegen fehlender behördlicher Genehmigung; Investitionsersatz bei Rückabwicklung; Fortdauer vertraglicher Einzelregelung bei unwirksamem Vertrag
Leitsätze
1. Wird durch die zuständige Aufsichtsbehörde die aufsichtsrechtliche Genehmigung versagt, ist es der Nachprüfung des Zivilgerichts entzogen, die Richtigkeit der Untersagung zu prüfen.
2. Wird in einem Grundstückskaufvertrag eine Regelung darüber getroffen, in welchem Umfang der Veräußerer dem Erwerber im Falle der Vertragsrückabwicklung bereits getätigte Investitionen zu ersetzen hat, besteht diese Regelung auch bei Unwirksamkeit des Vertrages etwa wegen Versagung der aufsichtsrechtlichen Genehmigung isoliert fort.
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