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Urteil Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwalter ohne Vertretungszusatz unwirksam
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen durch Hausverwalter ohne Vertretungszusatz unwirksam
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsverlangen, das als Absender nur den Hausverwalter und nicht den Vermieter angibt, ist unwirksam.
(Leitsatz der Redaktion)
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