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  1. XI ZR 437/11 - AGB-Banken, nachgebildete Klausel unwirksam
    Leitsatz: Die dem Muster von Nr. 12 Abs. 6 AGB-Banken nachgebildete Klausel einer Bank„Die Bank ist berechtigt, dem Kunden Auslagen in Rechnung zu stellen, die anfallen, wenn die Bank in seinem Auftrag oder seinem mutmaßlichen Interesse tätig wird (insbesondere für Ferngespräche, Porti) oder wenn Sicherheiten bestellt, verwaltet, freigegeben oder verwertet werden (insbesondere Notarkosten, Lagergelder, Kosten der Bewachung von Sicherungsgut).“ ist im Verkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (Abgrenzung von BGH, Urteil vom 10. November 1988 - III ZR 215/87, WM 1989, 129).
    BGH
    08.05.2012
  2. IX ZR 146/11 - Gläubigerbenachteiligung, Insolvenzverfahren, Leistung und Gegenleistung
    Leitsatz: a) Eine mittelbare objektive Gläubigerbenachteiligung ist gegeben, wenn durch die angefochtene Rechtshandlung eine Forderung des Anfechtungsgegners, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine bloße Insolvenzforderung gewesen wäre, zur Masseverbindlichkeit aufgewertet wird.b) Eine Vertragsübernahme kann als unentgeltliche Leistung anfechtbar sein. c) Ob eine Vertragsübernahme unentgeltlich ist, ist grundsätzlich nach dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in dem übernommenen Vertrag zu beurteilen.
    BGH
    26.04.2012
  3. 8 U 197/10 - Hauptmieter/Untermieter, Herausgabeanspruch der Mietsache, Mietminderung, Durchfeuchtungsprobleme
    Leitsatz: Der Wegfall des Hauptmietverhältnisses hat nicht zur Folge, dass der Untervermieter gegen den Untermieter keinen Herausgabeanspruch gemäß § 546 BGB hat. Die Herausgabeansprüche des Hauptvermieters gegen den Hauptmieter und des Untervermieters gegen den Untermieter bestehen nebeneinander, wobei der Untervermieter seinen Herausgabeanspruch auch auf Herausgabe an den Hauptvermieter richten kann.
    KG
    01.03.2012
  4. 2 U 252/11 - Herausgabe der Kautionsbürgschaft, kein Anspruch des Mieters auf Herausgabe an sich nach Mietvertragsende
    Leitsatz: Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft grundsätzlich nur an den Bürgen zu, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.
    OLG Frankfurt/Main
    15.06.2012
  5. VII ZR 242/11 - Leistungsverweigerungsrecht
    Leitsatz: Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 BGB besteht nach Treu und Glauben nicht, wenn eine anderweitige Inanspruchnahme des Schuldners durch den Zedenten nach Lage des Falles ausgeschlossen ist.
    BGH
    23.08.2012
  6. III ZR 312/11 - Verjährung, bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch
    Leitsatz: Der Beginn der Verjährung des bodenschutzrechlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4, 2. Alt. BBodSchG setzt die Beendigung der gesamten im Einzelfall erforderlichen bzw. angeordneten Maßnahmen voraus.
    BGH
    18.10.2012
  7. I-24 W 17/12 - Besitzstörung, Unterlassungsinteresse
    Leitsatz: Bei der Besitzstörung ist der Streitwert nach dem Unterlassungsinteresse des Klägers zu bemessen.
    OLG Düsseldorf
    27.03.2012
  8. V ZR 97/11 - Nachbarrecht, Abrissarbeiten
    Leitsatz: a) Der Abbruch eines oberirdischen Bauwerks (hier: Mauer), der dazu führt, dass das angrenzende Grundstück seinen Halt verliert, kann einer Vertiefung des Grundstücks nicht gleichgesetzt werden. b) Aus dem nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis kann nur die Pflicht zu einer Ankündigung derartiger Abrissarbeiten hergeleitet werden, die so rechtzeitig erfolgen muss, dass sie den Grundstücksnachbarn in die Lage versetzt, vorher eigene Stützungsmaßnahmen zu treffen.
    BGH
    29.06.2012
  9. V ZB 207/11 - Versteigerungsverfahren, Gläubiger, Vollstreckungsgericht
    Leitsatz: Außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarte Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger, die diesen dazu veranlassen sollen, einen Einstellungsantrag zurückzunehmen oder nicht zu stellen, verletzen die Rechte des Schuldners und führen zu einer Versagung des Zuschlags. Es ist ermessensfehlerhaft, wenn das Vollstreckungsgericht von einer Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin nur deshalb absieht, weil der betreibende Gläubiger Gelegenheit erhalten möchte, mit dem Meistbietenden über eine solche Zuzahlung zu verhandeln. Außerhalb des Versteigerungsverfahrens vereinbarte Zuzahlungen des Meistbietenden an den betreibenden Gläubiger, die diesen dazu veranlassen sollen, einen Einstellungsantrag zurückzunehmen oder nicht zu stellen, verletzen die Rechte des Schuldners und führen zu einer Versagung des Zuschlags. Es ist ermessensfehlerhaft, wenn das Vollstreckungsgericht von einer Entscheidung über den Zuschlag im Versteigerungstermin nur deshalb absieht, weil der betreibende Gläubiger Gelegenheit erhalten möchte, mit dem Meistbietenden über eine solche Zuzahlung zu verhandeln.
    BGH
    31.05.2012
  10. XI ZR 290/11 - Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Sparkasse, Einzugsermächtigung, Zahlungsdiensterecht
    Leitsatz: a) Die Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse, wonach für die Benachrichtigung ihrer Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift ein Entgelt anfällt, ist auch auf der Grundlage des am 31. Oktober 2009 in Kraft getretenen Zahlungsdiensterechts (§§ 675c ff. BGB) im Verkehr mit Verbrauchern weiterhin nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam (im Anschluss an die Senatsurteile vom 28. Februar 1989 - XI ZR 80/88, WM 1989, 625, 626 und vom 13. Februar 2001 - XI ZR 197/00, BGHZ 146, 377, 380 ff.). Das gilt jedenfalls so lange, bis die Kreditwirtschaft das Einzugsermächtigungsverfahren durch Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das SEPA-Lastschriftmandat umgestellt haben wird (vgl. dazu Senatsurteil vom 20. Juli 2010 - XI ZR 236/07, BGHZ 186, 269 Rn. 37 ff.). b) Nach § 675f Abs. 4 Satz 2 BGB steht einem Kreditinstitut grundsätzlich kein Anspruch auf ein gesondertes Entgelt für die Erfüllung von Nebenpflichten zu. Demgegenüber handelt es sich bei § 675o Abs. 1 Satz 4 BGB um eine Ausnahmevorschrift, die als solche für die Bestimmung des gesetzlichen Leitbildes nicht maßgebend sein kann.
    BGH
    22.05.2012