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Urteil Verjährung, bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch
Schlagworte
Verjährung, bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch
Leitsatz
Der Beginn der Verjährung des bodenschutzrechlichen Ausgleichsanspruchs nach § 24 Abs. 2 Satz 4, 2. Alt. BBodSchG setzt die Beendigung der gesamten im Einzelfall erforderlichen bzw. angeordneten Maßnahmen voraus.
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