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Urteil Herausgabe der Kautionsbürgschaft
Schlagworte
Herausgabe der Kautionsbürgschaft, kein Anspruch des Mieters auf Herausgabe an sich nach Mietvertragsende
Leitsatz
Dem Mieter steht nach Wegfall des Sicherungszwecks nach Beendigung des Mietverhältnisses ein Anspruch gegen den Vermieter auf Herausgabe der Kautionsbürgschaft grundsätzlich nur an den Bürgen zu, sofern sich nicht aus den vertraglichen Beziehungen unter Einbeziehung der Interessenlage der Beteiligten etwas anderes ergibt.
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