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  1. V ZR 234/11 - Ordnungsgemäße Verwaltung bei Beendigung eines Vertrages zwischen der Gemeinschaft und einem Wohnungseigentümer; unerlaubte Untervermietung eines im Gemeinschaftseigentums stehenden Stellplatzes
    Leitsatz: 1. Es steht in der Kompetenz der Wohnungseigentümer, sich zu einer durch einen Vertreter ausgesprochenen Kündigung zu erklären und den Verwalter dazu anzuhalten, Ansprüche des Verbandes prozessual durchzusetzen; ob Kündigungsgründe vorliegen und ob eine durch einen vollmachtlosen Vertreter erklärte Kündigung genehmigungsfähig ist, berührt nicht die Wirksamkeit des Beschlusses. 2. Beschließen die Wohnungseigentümer Maßnahmen zur Beendigung eines zwischen der Gemeinschaft und einem ihrer Mitglieder geschlossenen Vertrages, ist eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht schon wegen eines möglichen Scheiterns der Maßnahmen zu verneinen, sondern erst dann, wenn für einen verständigen Wohnungseigentümer ohne Weiteres ersichtlich ist, dass die Beendigung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen von vornherein nicht erreichbar ist. 3. Der bei Mehrheitsbeschlüssen zu beachtende Gleichbehandlungsgrundsatz lässt Differenzierungen nur zu, wenn dafür ein ausreichender Sachgrund besteht. 4. Bei der Auslegung von Mehrheitsbeschlüssen ist der wirkliche Wille der Wohnungseigentümer zu erforschen und nicht an einem juristisch zweifelhaften Wortlaut zu haften. (Leitsätze 1, 3 und 4 von der Redaktion)
    BGH
    30.11.2012
  2. 63 S 144/12 - Keine Erläuterung für Erhöhung der Einzelmiete erforderlich
    Leitsatz: Nach § 10 WoBindG ist die Erhöhung der Durchschnittsmiete zu berechnen und zu erläutern; eine Erläuterung der Bildung der Einzelmiete ist nicht erforderlich (an der entgegenstehenden Entscheidung der Kammer in GE 2012, 1496 wird nicht festgehalten). (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    30.11.2012
  3. 5 U 152/08 - Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe; kein lastenfreier Erwerb bei Bestehen eines Flächenerwerbsrechts; Verwirkung des Erwerbrechts; Bestimmtheit des Vertragsangebots
    Leitsatz: 1. Für den Erwerb nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz kommt es allein auf die tatsächliche Inanspruchnahme des Grundstücks für die Erfüllung einer Verwaltungsaufgabe an; die Eigentumsverhältnisse an dem Gebäude und die rechtliche Qualität der Inanspruchnahme sind unerheblich. 2. Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz verpflichtet einschränkungslos den jeweiligen Eigentümer, so dass ein lastenfreier Eigentumserwerb - anders als bei der Regelung des § 111 SachenRBerG - weder bei rechtsgeschäftlichem Erwerb noch bei einem solchen im Wege der Zwangsversteigerung stattfindet. 3. Der Flächenerwerbsberechtigte, für den durch das SachenRÄndG vom 21. September 1994 in Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB ein eigenständiger Moratoriumstatbestand geschaffen worden war, durfte abwarten, wie der Gesetzgeber die Inanspruchnahme privater Grundstücke durch staatliche Stellen der DDR für öffentliche Zwecke, deren Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 4 SachenRBerG ausdrücklich von der Sachenrechtsbereinigung ausgenommen war, bereinigen wird, so dass eine Verwirkung des Erwerbsrechts bis zur gesetzlichen Regelung ausscheidet. 4. Das für die Wahrung der Ausschlussfrist nach § 8 Abs. 1 VerkFlBerG erforderliche Vertragsangebot ist hinreichend bestimmt, wenn die Vertragsparteien Einigkeit über Größe, Lage und Zuschnitt der unvermessenen Teilfläche entsprechend einer zeichnerischen - nicht notwendig maßstabsgerechten - Darstellung in einem der notariellen Vertragsurkunde beigefügten Plan und über die spätere Konkretisierung der Fläche durch eine genaue Grenzziehung erzielt haben und dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden hat. 5. Für die Berechnung des Nutzungsentgelts ist gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 VerkFlBerG auf den Kaufpreis abzustellen, der im Zeitpunkt der - erstmaligen - Geltendmachung des Nutzungsentgeltanspruchs als Kaufpreis nach § 6 VerkFlBerG zu zahlen wäre; der dieser (hypothetischen) Kaufpreisfindung zugrunde liegende Bodenwert bleibt für das gesamte Nutzungsentgelt bis zur Bereinigung maßgeblich. (Leitsätze der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    29.11.2012
  4. I-10 U 34/12 - Unwirksamkeit einer Nachholklausel; Verpflichtung zur nachträglichen Heilung bei nicht eingehaltener Schriftform; Schriftformkündigung
    Leitsatz: Die Formularklausel in einem gewerblichen Mietvertrag „Die Parteien verpflichten sich, bei Nichteinhaltung der Schriftform dieses Vertrages die Schriftform nachträglich herbeizuführen sowie bei Veränderungen alles zu unternehmen, um dem Schriftformerfordernis zu genügen und vor diesem Zeitpunkt nicht wegen der mangelnden Form zu kündigen" ist wegen Verstoßes gegen §§ 550, 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    OLG Düsseldorf
    29.11.2012
  5. I-10 U 44/12 - Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund; Störung des Hausfriedens; Vermietungsplakat an Fensterinnenseite; unbefugtes einmaliges Betreten der Räume des Mieters; verbotene Eigenmacht; Vorenthaltung der Mietsache; unvollständige Schlüsselrückgabe; Rückgabe der Mietsache; Annahmeverzug
    Leitsatz: 1. Zu den Anforderungen an den Kündigungsgrund „Störung des Hausfriedens" i.S. des§ 569 Abs. 2 BGB. 2. Zur Frage, ob das einmalige Betreten der Praxisräume des Mieters zum Zwecke der Anbringung eines Weitervermietungsplakats an der Innenseite der Fenster eine nachhaltige Störung des Hausfriedens darstellt. 3. Zur Frage, ob das einmalige, eigenmächtige Betreten der Praxisräume die Fortsetzung des Mietverhältnisses i.S. des § 543 Abs. 1 BGB für den Mieter unzumutbar macht. 4. Es fehlt an einer vollständigen Rückgabe der Mietsache, wenn der Mieter zwar seine Sachen aus den Räumen entfernt, dem Vermieter bei Rückgabe der Mietsache aber nicht alle Schlüssel aushändigt. 5. Einem Rücknahmewillen des Vermieters steht nicht entgegen, dass er der Kündigung des Mieters widersprochen hat und - berechtigt - von einer Fortsetzung des Mietverhältnisses ausgegangen ist.
    OLG Düsseldorf
    29.11.2012
  6. 63 T 198/12 - Keine Räumungsklage für Hauswartsdienstwohnung vor Amtsgericht
    Leitsatz: Ist neben dem Hauswartsdienstvertrag kein eigenständiger Mietvertrag über die dem Hauswart überlassene Wohnung abgeschlossen worden, sind für eine Klage auf Räumung der Werkdienstwohnung die Arbeitsgerichte ausschließlich zuständig. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    29.11.2012
  7. III ZR 21/12 - Haftung für Vermessungsfehler bei Lageplanerstellung und Gebäudeeinmessung in Berlin; öffentliche Aufgabe; Haftung nach Werkvertragsrecht; Amtspflichtverletzung
    Leitsatz: Die Lageplanerstellung und die Gebäudeeinmessung durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure werden im Land Berlin nicht als öffentliche Aufgabe durchgeführt. Die Haftung für Vermessungsfehler gegenüber dem Auftraggeber bestimmt sich insoweit nach werkvertraglichen Grundsätzen und nicht nach Maßgabe des § 839 BGB.
    BGH
    29.11.2012
  8. BVerwG 8 C 20.11 - Restitutionsausschluss wegen besatzungshoheitlicher Enteignung; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; faktische Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Unterbrechung des besatzungshoheitlichen Zurechnungszusammenhangs; Bindungswirkung der Revisionsentscheidung
    Leitsatz: 1. Das Gericht, an das die Sache zurückverwiesen worden ist, ist an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts in Parallelsachen mit einem anderen Streitgegenstand auch dann nicht gebunden, wenn der neue Rechtsstreit dieselben Fragen betrifft und von denselben Beteiligten geführt wird. 2. Eine faktische Enteignung liegt vor, wenn der frühere Eigentümer durch hierauf gerichtete staatliche Maßnahmen vollständig und endgültig aus seinem Eigentum verdrängt wurde und diese Verdrängung in der Rechtswirklichkeit greifbar zum Ausdruck kam. 3. Für die besatzungshoheitliche Zurechnung von Maßnahmen deutscher Stellen genügt, dass sie auf Wünsche oder Anregungen der Besatzungsmacht zurückgingen oder sonst deren generellem oder im Einzelfall geäußertem Willen entsprachen. Der besatzungshoheitliche Zurechnungszusammenhang wird nur unterbrochen, wenn die Enteignung einem generell oder im Einzelfall ausgesprochenen Verbot der Besatzungsmacht zuwider lief. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerwG
    28.11.2012
  9. BVerwG 8 C 23.11 - Singularschädigung; Singularrestitution; Unternehmensschädigung; Unternehmensrestitution; Gesellschafter; Minderheitsgesellschafter; Quorum; Rückgabeverlangen; Surrogat; Erlösauskehr; Analogie; Wiedergutmachungslücke; Durchgriffsanspruch; gestreckte Entschädigung
    Leitsatz: Gesellschafter eines Unternehmensträgers, dem ein einzelner Gegenstand des Unternehmensvermögens entzogen worden ist, können, wenn der Unternehmensträger mangels Erreichens des Quorums nicht als Liquidationsgesellschaft fortgesetzt wird, vom Verfügungsberechtigten nicht die Herausgabe des Erlöses aus einer Veräußerung des Gegenstandes verlangen.
    BVerwG
    28.11.2012
  10. 2 S 33/12 - Schonfristzahlung bei ordentlicher Kündigung; Verschulden des Mieters in einem milderen Licht; Zahlungsverzug
    Leitsatz: Der Ausgleich eines Mietrückstands, der nach Minderung wegen vermeintlicher Mängel entstanden ist, kann den Kündigungsgrund unter besonderen Umständen in einem „milderen Licht" erscheinen lassen und eine ordentliche Kündigung hinfällig machen. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    LG Krefeld
    28.11.2012