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  1. 8 U 124/11 - Betriebskostenabrechnung; Zusammenstellung der Gesamtkosten
    Leitsatz: Die vom Vermieter im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung geschuldete Zusammenstellung der Gesamtkosten hat sich in der Regel an den im Mietvertrag genannten und auf den Mieter abgewälzten Nebenkostenpositionen zu orientieren. Denn regelmäßig kann der Mieter nur unter Einhaltung dieser im Mietvertrag strukturell vorgegebenen Aufgliederung in der Abrechnung selbständig und in der gebotenen einfachen Weise erkennen, ob auch nur solche Kosten in der Abrechnung berücksichtigt worden sind, die er nach dem Mietvertrag schuldet und ob und in welcher Höhe Kosten im Bereich der jeweils auf ihn abgewälzten Kostenarten im Abrechnungszeitraum angefallen sind.
    KG
    16.02.2012
  2. B 9 V 17/11 B - Sachverständigengutachten; Kenntnisse des Sachverständigen; Beschädigtenversorgung; Ursachenzusammenhang
    Leitsatz: Liegen bereits Gutachten von ärztlichen Sachverständigen desselben Fachgebiets als Beweismittel vor, bedarf es dann weiterer Beweiserhebung, wenn die vorliegenden Gutachten schwere Mängel aufweisen, in sich widersprüchlich sind, von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehen oder Zweifel an der Sachkunde - bei Schädigungen durch Unrechtsmaßnahmen des SED-Regimes gehören dazu ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet gesundheitlicher Folgen politischer Repressionen in der ehemaligen DDR - oder Sachlichkeit des Sachverständigen erwecken. (Leitsatz der Redaktion)
    BSG
    16.02.2012
  3. 17 C 187/10 - Verwirkung der Mietforderung; Rückforderung von Betriebskostenvorschüssen; Minderungsquoten; Toilettenverstopfung; blinde Fensterscheiben; Putzablösungen im Flur; Ausfall des Fernsehempfangs; Wasserschaden
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf rückständige Miet- und Betriebskostennachforderungen ist auch nicht dann verwirkt, wenn der Vermieter diese erst kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist einklagt, nachdem er in unverjährter Zeit dem Mieter bescheinigt hatte, dass die Mieten und Betriebskosten bis zu diesem Zeitpunkt regelmäßig und pünktlich gezahlt worden seien und sich der derzeitige Zahlungsrückstand in Klärung befinde. 2. Der Mieter kann auch nach beendetem Mietverhältnis allein aufgrund der formellen Unwirksamkeit der rechtzeitig erteilten Abrechnung keine Rückzahlung der Vorschüsse verlangen. 3. Für folgende Mängel sind folgende Minderungen berechtigt: a) wiederholte Toilettenverstopfung 5 %, b) Putzablösung von der Flurwand zu den Abstellräumen 1 %, c) Undichtigkeit und Blindheit der Thermopen-Fensterscheiben zum Büro 3 %, d) Wasserschaden für die Dauer einer Woche 2 %, e) Ausfall des Fernseh- und Radioempfangs 2 %. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.02.2012
  4. 2 C 365/11 - Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung; Verlust des Kündigungsrechts wegen verspäteter Kündigung
    Leitsatz: Der Vermieter kann wegen unerlaubter Untervermietung nicht mehr fristlos kündigen, wenn er von dieser bereits acht Monate vor Ausspruch der Kündigung Kenntnis erlangt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    15.02.2012
  5. VIII ZR 166/10 - Baukostenzuschuss keine unwirksame Mietvorauszahlung
    Leitsatz: Zur Berücksichtigungsfähigkeit von Mieterleistungen als abwohnbarer Baukostenzuschuss.
    BGH
    15.02.2012
  6. VIII ZR 197/11 - Teilwirksamkeit einer Staffelmietvereinbarung bei teilweiser betragsmäßiger Angabe der Erhöhungsschritte und teilweiser Angabe nur in Prozentsätzen; formelle Wirksamkeit der Heizkostenabrechnung bei fehlender Angabe der geleisteten Vorauszahlungen
    Leitsatz: a) Eine Staffelmietvereinbarung, in der die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung für die ersten zehn Jahre in einem Geldbetrag und erst für die nachfolgenden Jahre in einem Prozentsatz ausgewiesen ist, ist gemäß § 139 BGB nicht insgesamt unwirksam, sondern für die ersten zehn Jahre wirksam. b) Zur Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung, in der keine Vorauszahlungen des Mieters in Ansatz gebracht worden sind.
    BGH
    15.02.2012
  7. BVerwG 8 B 87.11 - Beweislast für Vermögensverlust; Aufklärungsrüge
    Leitsatz: 1. Auch für den Nachweis des Vorliegens eines Vermögensverlustes im Sinne des § 1 VermG gelten die allgemeinen Beweisregeln. 2. Die Rüge der Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes setzt die Darlegung voraus, welche Tatsachen auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ermittlungsbedürftig gewesen wären, welche Beweismittel zu welchen Beweisthemen zur Verfügung gestanden hätten, welches Ergebnis diese Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte, inwiefern das verwaltungsgerichtliche Urteil unter Zugrundelegung der materiell-rechtlichen Auffassung des Gerichts auf der unterbliebenen Sachaufklärung beruhen kann und dass die Nichterhebung der Beweise vor dem Tatsachengericht rechtzeitig gerügt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Gericht hätte aufdrängen müssen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BVerwG
    15.02.2012
  8. VIII ZR 260/11 - Heizkostenabrechnung nur nach den im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffen
    Leitsatz: Die Heizkostenabrechnung ist inhaltlich fehlerhaft, wenn in ihr nicht die Kosten der im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffe umgelegt worden sind, sondern die Kosten des am Ende des Abrechnungszeitraums nachgetankten Brennstoffs. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.02.2012
  9. VIII ZR 207/11 - Notwendige Angaben in Betriebskostenabrechnung bei Wirtschaftseinheit; keine Auflistung der Einzelgebäude erforderlich; Vorwegabzug für Wasser
    Leitsatz: Bei zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Gebäuden ist die Auflistung der Einzelgebäude regelmäßig nicht erforderlich; ausreichend ist eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe - und, falls erforderlich, auch die Erläuterung - des Verteilerschlüssels, Berechnung des Mieteranteils und Abzug der Vorauszahlung.
    BGH
    14.02.2012
  10. 12 T 1/12 - Kautionsrückzahlung bei Auslaufen des gekündigten Mietverhältnisses
    Leitsatz: Der Mieter hat während des noch laufenden Mietverhältnisses auch dann noch keinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution, wenn er bereits fristgemäß gekündigt hatte. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    13.02.2012