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Urteil Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung
Schlagworte
Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung; Verlust des Kündigungsrechts wegen verspäteter Kündigung
Leitsatz
Der Vermieter kann wegen unerlaubter Untervermietung nicht mehr fristlos kündigen, wenn er von dieser bereits acht Monate vor Ausspruch der Kündigung Kenntnis erlangt hat.
(Leitsatz der Redaktion)
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