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Urteil Notwendige Angaben in Betriebskostenabrechnung bei Wirtschaftseinheit


Schlagworte

Notwendige Angaben in Betriebskostenabrechnung bei Wirtschaftseinheit; keine Auflistung der Einzelgebäude erforderlich; Vorwegabzug für Wasser

Leitsatz

Bei zu einer Abrechnungseinheit zusammengefassten Gebäuden ist die Auflistung der Einzelgebäude regelmäßig nicht erforderlich; ausreichend ist eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe - und, falls erforderlich, auch die Erläuterung - des Verteilerschlüssels, Berechnung des Mieteranteils und Abzug der Vorauszahlung.

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