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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 678)
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Reha 63/11 - Strafrechtliche Rehabilitierung; Ausschluss des Anspruchs auf Gewährung einer besonderen Zuwendung bei Verurteilung zu langjähriger Freiheitsstrafe; Anknüpfung an Eintragung im BundeszentralregisterLeitsatz: Die Anknüpfung des Ausschluss des Anspruchs auf Gewährung einer besonderen Zuwendung bei Verurteilung zu langjähriger Freiheitsstrafe an die Eintragung im Bundeszentralregister begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken. (Leitsatz der Redaktion)LG Meiningen26.01.2012
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BSRH 17.109/11 - Abgrenzung der Vermögensentziehung durch Verurteilungen nach den Kontrollratsgesetzen von dem strafrechtlich rehabilitierungsfähigen VermögensverlustLeitsatz: Die Entziehung von Vermögen gesonderter Gruppen nach den Kontrollratsgesetzen oder im Rahmen der Bodenreform ist nicht als konkrete strafrechtliche Maßnahme zu werten, die rehabilitierungsfähig wäre. (Leitsatz der Redaktion)LG Leipzig27.03.2012
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2 S 33/12 - Schonfristzahlung bei ordentlicher Kündigung; Verschulden des Mieters in einem milderen Licht; ZahlungsverzugLeitsatz: Der Ausgleich eines Mietrückstands, der nach Minderung wegen vermeintlicher Mängel entstanden ist, kann den Kündigungsgrund unter besonderen Umständen in einem „milderen Licht" erscheinen lassen und eine ordentliche Kündigung hinfällig machen. (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Krefeld28.11.2012
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9 S 30/12 - Betriebskostenvorauszahlung gekoppelt mit MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn es mit dem Angebot einer anderweitigen Vertragsänderung inhaltlich dergestalt verquickt ist, dass der Mieter keinen hinreichend sicheren Aufschluss darüber erhält, in welchem Umfang das Erhöhungsverlangen auf die anderweitige Vertragsänderung gerichtet ist und inwiefern es sich auf § 558 BGB stützt. Ein solcher Fall ist nicht gegeben, wenn der Vermieter lediglich eine zu hohe Betriebskostenvorauszahlung in das Mieterhöhungsverlangen eingestellt hat und der Mieter ohne Weiteres erkennen kann, dass der Vorauszahlungsbetrag ausschließlich aus Gründen der Klarstellung, nämlich zur Darlegung des sich nach einer Mieterhöhung nach § 558 BGB ergebenden Gesamtbetrags in der Berechnung aufgeführt ist.LG Itzehoe30.11.2012
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5 S 95/11 - Mieterhöhungsverlangen unter Bezugnahme auf örtlich und sachlich unanwendbaren Mietspiegel einer nicht vergleichbaren NachbargemeindeLeitsatz: 1. Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann nach § 558 a Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Satz 2 BGB nur auf den Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde, nicht aber auf den einer nicht vergleichbaren Gemeinde Bezug genommen werden. Das Mieterhöhungsverlangen ist deshalb mangels Begründung unwirksam, wenn die beiden Gemeinden offensichtlich nicht vergleichbar sind. Für diesen Vergleich kommt es auf die Gebietskörperschaften in ihrer Gesamtheit an. Unerheblich ist hingegen, ob einzelne Gemeindeteile der Nachbargemeinde vergleichbar sind, jedenfalls wenn der Mietspiegel der Nachbargemeinde sich über deren gesamtes Gemeindegebiet erstreckt. 2. Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann nicht auf einen Mietspiegel Bezug genommen werden, der für die fragliche Wohnfläche („Großwohnungen") keine Tabellenwerte ausweist. Daran ändert sich auch nichts, wenn durch Bezugnahme auf einen Mietspiegel über Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ein Mieterhöhungsverlangen für ein Einfamilienhaus begründet werden soll.LG Heidelberg17.02.2012
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5 S 42/12 - Eigenbedarfskündigung zum Zweck des Getrenntlebens von Ehegatten; familienrechtliche Trennung; Beabsichtigung einer Scheidung; nachvollziehbare Umzugsgründe; vorläufige Aufhebung der häuslichen GemeinschaftLeitsatz: Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genügt die ernsthafte Absicht des Vermieters, eine räumliche Trennung von seinem Ehegatten herbeizuführen und in Zukunft ohne den Ehegatten in der vermieteten Wohnung zu wohnen. Insoweit ist es auch nicht etwa erforderlich, dass die Ehegatten eine Trennung im familienrechtlichen Sinne innerhalb ihrer bisherigen Ehewohnung (§ 1567 Abs. 1 Satz 2 BGB) bereits vollzogen haben oder dass sie definitiv die Scheidung beabsichtigen. Vernünftige, nachvollziehbare Gründe für den Umzug eines Ehegatten in eine eigene Wohnung liegen schon dann vor, wenn die Ehegatten sich ernsthaft entschieden haben, sich zu trennen und ihre häusliche Gemeinschaft zumindest vorläufig aufzuheben. (Nichtamtlicher Leitsatz)LG Heidelberg14.12.2012
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5 O 21/12 - Mietmangel bei gefahrdrohendem Zustand der MietsacheLeitsatz: Eine Mietsache ist zwar schon dann mangelhaft, wenn der Mieter sie nur in der Befürchtung einer Gefahrverwirklichung gebrauchen kann. Das setzt aber voraus, dass der Mieter von der Gefahr (hier: drohendes Herabbrechen der Decke wegen zu geringer Tragkraft) weiß. Allein dass die Benutzung der Mietsache bei Kenntnis aller Umstände hätte unterbleiben müssen, begründet noch keinen Mangel.LG Heidelberg25.04.2012
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311 S 92/10 - Minderung wegen Zigarettenrauches vom darunterliegenden BalkonLeitsatz: Eine Mietminderung ist gerechtfertigt, wenn vom Balkon der darunter liegenden Wohnung regelmäßig Zigarettenrauch aufsteigt. (Leitsatz der Redaktion)LG Hamburg15.06.2012
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16 S 9/12 - Kausalität bei Unterschreitung der Einberufungsfrist; Stimmrechtsmissbrauch bei der VerwalterbestellungLeitsatz: Die Einberufungsfrist in Teilungserklärungen und aus § 24 IV Satz 2 WEG ist lediglich eine Sollvorschrift, deren Nichteinhaltung allein noch nicht zur Ungültigkeit der gefassten Beschlüsse führt. Der formelle Mangel ist erst dann beachtlich, wenn die Beschlussfassung kausal auf ihm beruht und bei ordnungsgemäßer Einberufung der Beschluss anders gefasst wäre. Die Verfolgung privater Sonderinteressen eines Eigentümers bei der Wahl des Verwalters schließt diesen grundsätzlich nicht nach § 25 Abs. 5 WEG von der Abstimmung aus, wenn zur Majorisierung nicht weitere Umstände hinzutreten, die eine unangemessene Bevorteilung darstellen.LG Frankfurt (Oder)18.09.2012
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2 S 303/11 - Deckelung der Mieterhöhung durch Vergunstmiete für BundesbediensteteLeitsatz: Die Erhöhung der ortsüblichen Vergleichsmiete kann nach einem zum Bestandteil des Mietvertrages mit einem Bundesbediensteten gewordenen Fördervertrag auf einen bestimmten Betrag darunter begrenzt sein (Vergunstmiete); diese Einschränkung gilt auch nach Eintritt in das Rentenalter weiter. (Leitsatz der Redaktion)LG Erfurt27.04.2012