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Urteil Minderung wegen Zigarettenrauches vom darunterliegenden Balkon
Schlagworte
Minderung wegen Zigarettenrauches vom darunterliegenden Balkon
Leitsatz
Eine Mietminderung ist gerechtfertigt, wenn vom Balkon der darunter liegenden Wohnung regelmäßig Zigarettenrauch aufsteigt.
(Leitsatz der Redaktion)
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