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Urteil Strafrechtliche Rehabilitierung


Schlagworte

Strafrechtliche Rehabilitierung; Ausschluss des Anspruchs auf Gewährung einer besonderen Zuwendung bei Verurteilung zu langjähriger Freiheitsstrafe; Anknüpfung an Eintragung im Bundeszentralregister

Leitsatz

Die Anknüpfung des Ausschluss des Anspruchs auf Gewährung einer besonderen Zuwendung bei Verurteilung zu langjähriger Freiheitsstrafe an die Eintragung im Bundeszentralregister begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken.

(Leitsatz der Redaktion)

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