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Suchergebnis Urteilssuche (7 Urteile)

  1. VIII ZR 61/18 - Keine abweichende Würdigung von Zeugenaussagen durch Berufungsgericht ohne erneute Anhörung, Kriterien für den Eigenbedarf
    Leitsatz: 1. Das Berufungsgericht verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ohne erneute Anhörung der Partei und Vernehmung von Zeugen deren Bekundungen anders würdigt als das erstinstanzliche Gericht. 2. Bei einer Eigenbedarfskündigung ist nicht nur zu prüfen, ob der Nutzungswunsch des Vermieters vernünftig und nachvollziehbar ist, sondern ob er als ernsthafter Eigennutzungswunsch auch tatsächlich besteht und realisierbar ist. Das lässt sich nicht allein an objektiven Kriterien messen, sondern hängt mit persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen zusammen, so dass ein früherer Auszug aus einer größeren Wohnung dem Vermieter nicht auf unabsehbare Zeit entgegengehalten werden kann. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    23.10.2018
  2. VIII ZB 29/19 - Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift
    Leitsatz: ...2006 - VIII ZR 212/04, NJW 2006, 2705 Rn. 8...
    BGH
    20.08.2019
  3. VIII ZR 91/20 - Auswechslung des Kündigungsgrunds durch Berufungsgericht
    Leitsatz: 1. Zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) bei „Auswechslung“ eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das Berufungsgericht.2. Das ist dann anzunehmen, wenn der Vermieter die Kündigung mit vorsätzlich wahrheitswidrigem Prozessvortrag begründet, das Berufungsgericht stattdessen auf den außerprozessualen Schriftverkehr abstellt, was schon erstinstanzlich hätte geltend gemacht werden müssen.3. Der Kündigungsgrund der unerlaubten Untervermietung ist sub­stantiiert vorgetragen, wenn der Vermieter auf Namensschilder von anderen Personen am Briefkasten und Befragung von Hausbewohnern hinweist; wird das vom Gericht als nicht ausreichend angesehen, ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt.(Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)
    BGH
    12.10.2021
  4. VIII ZR 262/20 - Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers
    Leitsatz: 1. Zur ordnungsgemäßen Klageerhebung gehört grundsätzlich auch die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers, auch wenn dieser durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten ist.2. Die Angabe einer c/o-Adresse reicht aus, wenn eine Stiftung keine Büroräume hat und es sich bei der Adresse um die Anschrift der Rechtsanwaltskanzlei handelt, in welcher der Vorsitzende des Vorstands tätig ist.(Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    06.04.2022
  5. V ZR 210/22 - Angabe der Anschrift in Klage
    Leitsatz: Eine ordnungsgemäße Klageerhebung setzt grundsätzlich die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers voraus; die Adresse eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung der an den Kläger gerichteten Post beauftragt ist, reicht hierfür nicht aus.
    BGH
    07.07.2023
  6. 31 C 181/18 - Beleidigungen gegenüber Mitmietern als Kündigungsgrund, Hausfriedensstörung
    Leitsatz: Straftaten und Beleidigungen eines Mieters gegenüber den anderen Mietern des Mehrfamilienhauses stellen als nachhaltige Störung des Hausfriedens sowohl einen wichtigen Grund zur fristlosen als auch zur ordentlichen Kündigung dar (§ 543 Abs. 1, § 569 Abs. 2, § 573 BGB).
    AG Brandenburg/Havel
    31.07.2019
  7. 65 S 159/19 - Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren für ein vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil
    Leitsatz: Wird ein Mieter zur Räumung der von ihm innegehaltenen Wohnung (allein) auf der Grundlage einer wegen Eigenbedarfs ausgesprochenen Kündigung verurteilt, so kann unter Beachtung von verfassungsrechtlichen Grundsätzen ein genereller Vorrang des Interesses des Gläubigers, aus dem nicht rechtskräftigen Urteil zu vollstrecken, nicht unterstellt werden; zu berücksichtigen ist vielmehr auch, ob der dem vertragstreuen Mieter in besonderem Maße zustehende Rechtsschutz effektiv eingeschränkt wird, ohne dass der Vermieter über das allgemeine (vorläufige) Vollstreckungsinteresse hinaus gewichtige Gründe für sein Erlangungsinteresse geltend macht bzw. geltend machen kann. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    15.08.2019