Urteil Keine abweichende Würdigung von Zeugenaussagen durch Berufungsgericht ohne erneute Anhörung, Kriterien für den Eigenbedarf
Schlagworte
Keine abweichende Würdigung von Zeugenaussagen durch Berufungsgericht ohne erneute Anhörung, Kriterien für den Eigenbedarf
Leitsätze
1. Das Berufungsgericht verstößt gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn es ohne erneute Anhörung der Partei und Vernehmung von Zeugen deren Bekundungen anders würdigt als das erstinstanzliche Gericht.
2. Bei einer Eigenbedarfskündigung ist nicht nur zu prüfen, ob der Nutzungswunsch des Vermieters vernünftig und nachvollziehbar ist, sondern ob er als ernsthafter Eigennutzungswunsch auch tatsächlich besteht und realisierbar ist. Das lässt sich nicht allein an objektiven Kriterien messen, sondern hängt mit persönlichen Vorstellungen und Bedürfnissen zusammen, so dass ein früherer Auszug aus einer größeren Wohnung dem Vermieter nicht auf unabsehbare Zeit entgegengehalten werden kann.
(Leitsätze der Redaktion)
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