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Urteil Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren für ein vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil


Schlagworte

Einstellung der Zwangsvollstreckung im Berufungsverfahren für ein vorläufig vollstreckbar erklärtes Urteil

Leitsatz

Wird ein Mieter zur Räumung der von ihm innegehaltenen Wohnung (allein) auf der Grundlage einer wegen Eigenbedarfs ausgesprochenen Kündigung verurteilt, so kann unter Beachtung von verfassungsrechtlichen Grundsätzen ein genereller Vorrang des Interesses des Gläubigers, aus dem nicht rechtskräftigen Urteil zu vollstrecken, nicht unterstellt werden; zu berücksichtigen ist vielmehr auch, ob der dem vertragstreuen Mieter in besonderem Maße zustehende Rechtsschutz effektiv eingeschränkt wird, ohne dass der Vermieter über das allgemeine (vorläufige) Vollstreckungsinteresse hinaus gewichtige Gründe für sein Erlangungsinteresse geltend macht bzw. geltend machen kann.

(Leitsatz der Redaktion)

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