Urteil Auswechslung des Kündigungsgrunds durch Berufungsgericht
Schlagworte
Auswechslung des Kündigungsgrunds durch Berufungsgericht
Leitsätze
1. Zur Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) bei „Auswechslung“ eines seitens des Vermieters angeführten Kündigungsgrunds durch das Berufungsgericht.
2. Das ist dann anzunehmen, wenn der Vermieter die Kündigung mit vorsätzlich wahrheitswidrigem Prozessvortrag begründet, das Berufungsgericht stattdessen auf den außerprozessualen Schriftverkehr abstellt, was schon erstinstanzlich hätte geltend gemacht werden müssen.
3. Der Kündigungsgrund der unerlaubten Untervermietung ist substantiiert vorgetragen, wenn der Vermieter auf Namensschilder von anderen Personen am Briefkasten und Befragung von Hausbewohnern hinweist; wird das vom Gericht als nicht ausreichend angesehen, ist der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verletzt.
(Leitsätze zu 2. und 3. von der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?