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  1. 8 W RE Miet 3712/82 - Möblierungszuschlag; Kaution; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Einrichtungsgegenstände; Möbelkaution; Mieterdarlehen
    Leitsatz: 1. Die Vereinbarung eines angemessenen Möblierungszuschlags für die mietweise Mitüberlassung von Einrichtungsgegenständen bei der Vermietung einer möblierten preisgebundenen Altbauwohnung ist mietpreisrechtlich zulässig. 2. Die Vereinbarung einer Kaution für die im Zusammenhang mit der Vermietung einer preisgebundenen Altbauwohnung mietweise überlassenen Einrichtungsgegenstände ist insoweit preisrechtlich zulässig, als die Höhe der Kaution dem Wert der Möbel bei der Überlassung etwa entspricht.
    KG
    24.06.1983
  2. 9 ReMiet 1/83 - Kündigung bei Mietverhältnis über Einliegerwohnung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; Kündigungsschutz; Wohngebäude; vom Vermieter selbst bewohnt; Verbindung von Wohnungen; Einliegerwohnung
    Leitsatz: 1. Eine Räumungsklage ist vor Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 556 a Abs. ff BGB) zulässig, wenn der Mieter der Kündigung widersprochen hat mit der Begründung, der vom Vermieter angegebene Kündigungsgrund liege nicht vor. 2. Der Vermieter kann ein Mietverhältnis nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn in einem Haus mit 3 Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses die dritte Wohnung zum Zweck der einheitlichen Nutzung mit der zunächst angemieteten Wohnung hinzugemietet und die beiden Wohnungen nach außen miteinander verbunden hat, auch wenn diese Umbauarbeiten mit vertretbarem Aufwand jederzeit wieder rückgängig gemacht werden können.
    OLG Karlsruhe
    10.06.1983
  3. 9 REMiet 1/83 - Räumungsklage vor Fristablauf; Wohnraummietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Widerspruch des Mieters; Widerspruchsfrist, Räumungsklage vor Ablauf; Räumungsklage, vor Ablauf der Widerspruchsfrist
    Leitsatz: 1. Eine Räumungsklage ist vor Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 556 a Abs. 6 BGB) zulässig, wenn der Mieter der Kündigung widersprochen hat mit der Begründung, der vom Vermieter angegebene Kündigungsgrund liege nicht vor. 2. pp.
    OLG Karlsruhe
    10.06.1983
  4. 9 REMiet 1/83 - Kündigung bei Mietverhältnis über Einliegerwohnung; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung; Kündigungsschutz; Wohngebäude, vom Vermieter selbst bewohnt; Verbindung von Wohnungen; Einliegerwohnung
    Leitsatz: Der Vermieter kann ein Mietverhältnis nach § 564 b Abs. 4 BGB kündigen, wenn in einem Haus mit 3 Wohnungen, von denen der Vermieter eine selbst bewohnt, der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses die dritte Wohnung zum Zweck der einheitlichen Nutzung mit der zunächst angemieteten Wohnung hinzugemietet und die beiden Wohnungen nach außen miteinander verbunden hat, auch wenn diese Umbauarbeiten mit vertretbarem Aufwand jederzeit wieder rückgängig gemacht werden können.
    OLG Karlsruhe
    10.06.1983
  5. 4 RE Miet 2/83 - Erschließungskosten für Straßenbau, Kanalisation
    Leitsatz: Wird der Grundstückseigentümer als Vermieter nach Erstellung eines ihm gehörenden Wohnhauses und nach mietvertraglicher Aufnahme von Mietern aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zur Entrichtung von Beiträgen zum gemeindlichen Erschließungsaufwand für den nachträglich erfolgten Straßenbau herangezogen, dann kann er diese Kosten nicht als Kosten "anderer baulicher Änderungen aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat" i. S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 letzte Alternative MHG auf die Mieter umlegen. Über die Frage, ob sich auf die Erstellung der in der Straße verlegten Kanalisation erstreckende Erschließungskosten vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden können, ergeht kein Rechtsentscheid.
    OLG Hamm
    30.05.1983
  6. 8 W RE Miet 1734/82 - Rechtsentscheidvorlage; grundsätzliche Bedeutung; preisgebundener Altbau; Mehrbelastungsklausel
    Leitsatz: Zur Frage, was unter dem Begriff der "Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung" im Sinne des Artikels III Abs. 1 Satz 1 3. Mietrechtsänderungsgesetz zu verstehen ist (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt).
    KG
    11.05.1983
  7. 8 REMiet 2/93 - gewerbliche Zwischenvermietung von Wohnraum; Zwischenvermieter; Untermieter; Kündigungserklärung
    Leitsatz: 1. Bei gewerblicher Zwischenvermietung von Wohnraum gibt die Be-endigung des Hauptmietverhältnisses alleine, sofern nicht besondere weitere Umstände hinzutreten, dem Zwischenvermieter noch kein berechtigtes Interesse i. S. von § 564 b Abs. 1 BGB zur Kündigung des Mietverhältnisses mit seinem Mieter (Untermieter). 2. Macht der Vermieter/Eigentümer berechtigten Eigenbedarf i. S. von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 BGB gegenüber dem Zwischenvermieter geltend und wurde dies dem Untermieter in der Kündigungserklärung des Zwischenvermieters ordnungsgemäß dargelegt, so kann sich der Mieter (Untermieter) dem Zwischenvermieter gegenüber nicht auf den ihm formal zustehenden Mieterschutz berufen.
    OLG Stuttgart
    07.05.1983
  8. 8 W 205/83 - Zuständigkeit des Amtsgerichts; Rückforderung; preisrechtswidrige Leistungen; Bereicherungsanspruch; Zuständigkeit, ausschließliche
    Leitsatz: Die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes ist auch für solche Klagen gegeben, mit denen der Wohnraummieter vom Vermieter die Rückerstattung mietrechtlich, insbesondere mietpreisrechtlich nicht geschuldete Leistungen verlangt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zur eingeschränkten Anwendbarkeit des § 29 a ZPO).
    KG
    26.04.1983
  9. 8 W RE Miet 99/83 - Zuständigkeit; Gerichtsstand; Erstattungsanspruch des Mieters; preisrechtswidrige Mietzahlungen; Rückzahlungsanspruch; Minderung
    Leitsatz: Die Frage, ob die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts nach § 29 a Abs. 1 Satz 1 ZPO auch für Klagen gilt, mit denen der Anspruch eines Wohnraummieters gegen seinen Vermieter auf Erstattung mietrechtlich, insbesondere mietpreisrechtlich nicht geschuldeter Leistungen (z. B. preisrechtswidriger Mietzahlungen) geltend gemacht wird, wird dem Bundesgerichtshof zum Erlaß eines Rechtsentscheides vorgelegt. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    25.04.1983
  10. 8 W RE Miet 1247/83 - Rechtsentscheidsvorlage; Zulässigkeit; Mieterhöhung; Zustimmungsverlangen; Vergleichswohnungen
    Leitsatz: Die Vorlage zu einem Rechtsentscheid ist unzulässig, wenn das Landgericht es offen läßt, ob die vorgelegte Rechtsfrage für den zugrundeliegenden Fall entscheidungserheblich ist (Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt).
    KG
    06.04.1983