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Urteil Räumungsklage vor Fristablauf
Schlagworte
Räumungsklage vor Fristablauf; Wohnraummietvertrag; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigung, Widerspruch des Mieters; Widerspruchsfrist, Räumungsklage vor Ablauf; Räumungsklage, vor Ablauf der Widerspruchsfrist
Leitsatz
1. Eine Räumungsklage ist vor Ablauf der Widerspruchsfrist (§ 556 a Abs. 6 BGB) zulässig, wenn der Mieter der Kündigung widersprochen hat mit der Begründung, der vom Vermieter angegebene Kündigungsgrund liege nicht vor.
2. pp.
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