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Urteil Zuständigkeit des Amtsgerichts
Schlagworte
Zuständigkeit des Amtsgerichts; Rückforderung; preisrechtswidrige Leistungen; Bereicherungsanspruch; Zuständigkeit, ausschließliche
Leitsatz
Die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes ist auch für solche Klagen gegeben, mit denen der Wohnraummieter vom Vermieter die Rückerstattung mietrechtlich, insbesondere mietpreisrechtlich nicht geschuldete Leistungen verlangt (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung zur eingeschränkten Anwendbarkeit des § 29 a ZPO).
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