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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 220)

  1. 61 S 142/86 - Zugehen eines Kündigungsschreibens; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschreiben; Absendung; Zugang, Empfangsvollmacht, Prozeßvollmacht, Prozeßbevollmächtigter
    Leitsatz: 1. Aus der ordnungsgemäßen Absendung des Kündigungsschreibens an den Mieter kann nicht gefolgert werden, daß das Schreiben dem Mieter auch zugegangen ist. 2. Das an den Prozeßbevollmächtigten des Mieters gerichtete Kündigungsschreiben ist dem Mieter nur zugegangen, wenn sein Prozeßbevollmächtigter insoweit Empfangsvollmacht hatte. Die erteilte Prozeßvollmacht reicht dafür nicht aus.
    LG Berlin
    18.09.1986
  2. 61 S 142/86 - Zugehen eines Kündigungsschreibens; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungsschreiben; Absenkung, Zugang; Empfangsvollmacht; Prozeßvollmacht; Prozeßbevollmächtigte
    Leitsatz: 1. Aus der ordnungsgemäßen Absendung des Kündigungsschreibens an den Mieter kann nicht gefolgert werden, daß das Schreiben dem Mieter auch zugegangen ist. 2. Das an den Prozeßbevollmächtigten des Mieters gerichtete Kündigungsschreiben ist dem Mieter nur zugegangen, wenn sein Prozeßbevollmächtigter insoweit Empfangsvollmacht hatte. Die erteilte Prozeßvollmacht reicht dafür nicht aus.
    LG Berlin
    18.09.1986
  3. 61 S 173/86 - Vollmacht des Verwalters zur Kündigung; Verwaltervollmacht (Umfang); Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; einseitiges Rechtsgeschäft
    Leitsatz: Aus dem Umstand, daß der Verwalter des Vermieters für diesen den Mietvertrag unterzeichnet hat, kann nicht gefolgert werden, daß er auch zur Kündigung des Mietverhältnisses bevollmächtigt ist.
    LG Berlin
    28.08.1986
  4. 64 S 129/86 - Vorschuß für Mängelbeseitigung bei Vermieterwechsel; Sachmängelhaftung; Schadenersatzpflicht des Vermieters; Selbstbeseitigungsrecht des Mieters; Aufwendungsersatzanspruch; Vorschußanspruch; Vermieterwechsel; Grundstücksveräußerung; vertragsgemäßer Zustand
    Leitsatz: Der Anspruch auf einen Vorschuß für die zur Mängelbeseitigung durch den Mieter erforderlichen Aufwendungen (§ 538 Abs. 2 BGB) kann dann gegen den Erwerber des Grundstücks geltend gemacht werden (§ 571 BGB), wenn erst dieser mit der Beseitigung des Mangels in Verzug gekommen ist. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel bereits im Zeitpunkt der Veräußerung bestand, von dem früheren Vermieter aber nicht beseitigt worden ist.
    LG Berlin
    26.08.1986
  5. 61 S 196/86 - Mietfortsetzungsverlangen (Geltendmachung); Räumungsklage; Mietfortsetzungsanspruch als Einwendung; Mietverhältnis auf Zeit; Geltendmachung, gerichtliche
    Leitsatz: Der sich aus § 564 c Abs. 1 BGB ergebene Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses kann gegenüber der Räumungsklage nur im Wege der Widerklage geltend gemacht werden.
    LG Berlin
    21.08.1986
  6. 64 S 404/85 - Schadenersatz bei Mieterauszug ohne Renovierung; Beginn der Verjährung; Schadenersatz; Auszug des Mieters; Verjährung; Mietsache, Rückgabe; Schlüsselrückgabe; Erfüllungsverweigerung, ernsthafte
    Leitsatz: Die Verjährung der Schadenersatzansprüche wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen beginnt erst mit der Rückgabe der Mietsache (§ 558 Abs. 2 BGB); dazu gehört grundsätzlich die Rückgabe sämtlicher Schlüssel zur Wohnung.
    LG Berlin
    08.07.1986
  7. 65 S 133/86 - Streitwert/Modernisierung; Duldungsklage/Streitwert; Streitwert/Duldungsklage; Modernisierung/Streitwert der Duldungsklage; Verbesserung der Mietsache/Streitwert der Duldungsklage
    Leitsatz: Maßgebend für die Bemessung des Anspruches auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen ist nach ständiger Rechtsprechung der Kammer der Jahresbetrag der voraussichtlichen Mieterhöhung.
    LG Berlin
    04.07.1986
  8. 62 S 216/83 - Modernisierungszuschlag (Altbau); Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Mieterhöhungserklärung (Modernisierungszuschlag)
    Leitsatz: Eine Mieterhöhungserklärung gem. § 18 I. BMG wegen Erhebung eines Wertverbesserungszuschlages entfaltet dann keine Wirkung, wenn sich der Vermieter auf die Angabe der jeweiligen Gesamtmodernisierungskosten beschränkt und es dem Mieter überläßt, hieraus die auf seine Wohnung entfallenden Wertverbesserungszuschläge zu berechnen. Vielmehr sind die Modernisierungsaufwendungen in der Mieterhöhungserklärung nach den einzelnen Positionen aufzuschlüsseln sowie die Verteilerschlüssel und der daraus ermittelte Anteil des Mieters darzulegen.
    LG Berlin
    03.07.1986
  9. 29 S 24/86 - Mängelbeseitigungsklage - Streitwert; Streitwert - Instandsetzungsklage des Mieters; Beschwer - <br />Verurteilung des Vermieters zur Instandsetzung der Mietsache; <br />Beschwerdewert - Instandsetzungsklage des Mieters; Mängel - Klage auf <br />Beseitigung; Instandsetzungsklage <br />- Streitwert
    Leitsatz: Der Streitwert der Instandsetzungsklage des Mieters bemißt sich nach dem 12fachen des Betrages, um den er die Miete mindern könnte. Der Wert der Beschwer des verurteilten Vermieters wird durch diesen Wert der Höhe nach begrenzt.
    LG Berlin
    24.06.1986
  10. 62 S 326/85 - Kündigungsfolgeschaden; Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; Folgeschaden; positive Vertragsverletzung; Zahlungsverzug; Mietausfallschaden; Weitervermietung; Schadenminderungspflicht
    Leitsatz: Zum Kündigungsfolgeschaden.
    LG Berlin
    23.06.1986