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Urteil Mietfortsetzungsverlangen (Geltendmachung)
Schlagworte
Mietfortsetzungsverlangen (Geltendmachung); Räumungsklage; Mietfortsetzungsanspruch als Einwendung; Mietverhältnis auf Zeit; Geltendmachung, gerichtliche
Leitsatz
Der sich aus § 564 c Abs. 1 BGB ergebene Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses kann gegenüber der Räumungsklage nur im Wege der Widerklage geltend gemacht werden.
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