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Urteil Modernisierungszuschlag (Altbau)


Schlagworte

Modernisierungszuschlag (Altbau); Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Mieterhöhungserklärung (Modernisierungszuschlag)

Leitsatz

Eine Mieterhöhungserklärung gem. § 18 I. BMG wegen Erhebung eines Wertverbesserungszuschlages entfaltet dann keine Wirkung, wenn sich der Vermieter auf die Angabe der jeweiligen Gesamtmodernisierungskosten beschränkt und es dem Mieter überläßt, hieraus die auf seine Wohnung entfallenden Wertverbesserungszuschläge zu berechnen.

Vielmehr sind die Modernisierungsaufwendungen in der Mieterhöhungserklärung nach den einzelnen Positionen aufzuschlüsseln sowie die Verteilerschlüssel und der daraus ermittelte Anteil des Mieters darzulegen.

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