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Urteil Vollmacht des Verwalters zur Kündigung
Schlagworte
Vollmacht des Verwalters zur Kündigung; Verwaltervollmacht (Umfang); Beendigung des Mietverhältnisses; fristlose Kündigung; einseitiges Rechtsgeschäft
Leitsatz
Aus dem Umstand, daß der Verwalter des Vermieters für diesen den Mietvertrag unterzeichnet hat, kann nicht gefolgert werden, daß er auch zur Kündigung des Mietverhältnisses bevollmächtigt ist.
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