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62 S 382/85 - Verzugshaftung des Mieters während der Beweissicherung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen, Verzug; Formularklausel; Wohnung, unrenoviert; Schadenersatzanspruch; Mietzinsausfall; BeweissicherungsverfahrenLeitsatz: Zum Anspruch des Vermieters auf Mietzinsausfall bei Verzug des Mieters mit Schönheitsreparaturen.LG Berlin30.10.1986
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62 S 382/85 - Überstreichen von Tapete als positive Vertragsverletzung; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadenersatzanspruch; positive Vertragsverletzung; Tapete, Anstrich; Teppichboden, verklebterLeitsatz: Es stellt eine positive Vertragsverletzung dar, wenn der Mieter eine hierfür nicht geeignete Tapete mit Farbe überstreicht.LG Berlin30.10.1986
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62 S 32/86 - Streitwert/Instandsetzungsklage; Instandsetzungsklage/Streitwert; Mängelbeseitigungsklage/Streitwert; Streitwert/MängelbeseitigungsklageLeitsatz: Der Wert einer Instandsetzungsklage bemißt sich nach dem 12fachen Wert der monatlichen Minderung, da dies in entsprechender Anwendung des § 16 GKG dem wahren Wert des Klagebegehrens hinreichend Rechnung trägt.LG Berlin27.10.1986
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62 S 136/85 - Kündigungserklärung bei mehreren Vermietern oder Mietern; Beendigung des Mietverhältnisses; Kündigungserklärung; Mietermehrheit; Vermietermehrheit; Kündigungsempfänger; Instandhaltungspflicht; Schönheitsreparaturen; FormularklauselLeitsatz: Sind in einem Mietverhältnis mehrere Vermieter oder Mieter vorhanden, so muß die Kündigung von allen Kündigenden an alleLG Berlin13.10.1986
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62 S 381/85 - Fehlerhafte Anbringung von Heizkostenverteilern; Mietnebenkosten; Heizkostenabrechnung; Heizkostenverteiler; Ablesewerte; Lage, exponierteLeitsatz: 1. Die fehlerhafte Anbringung von Heizkostenverteilern in einer Wohnung hat nicht zwingend die Unrichtigkeit der Heizkostenabrechnung für sämtliche Wohnungen zur Folge. 2. Der Mieter kann sich erfolgreich nur mit substantiierten Einwendungen gegen die Ablesewerte wehren. 3. Mieter von Wohnungen in exponierter Lage haben die lagebedingt höheren Heizkosten selbst zu tragen.LG Berlin06.10.1986
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63 S 62/86 - Modernisierung/Abtretung des Duldungsanspruches; Duldungsanspruch des Vermieters/Modernisierung; gewillkürte Prozeßstandschaft/DuldungsanspruchLeitsatz: Das Recht des Vermieters auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 541 b BGB ist nicht an Dritte übertragbar. Dieses Recht kann von einem Dritten in einem Rechtsstreit auch nicht als "gewillkürte Prozeßstandschaft" geltend gemacht werden.LG Berlin30.09.1986
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61 S 68/86 - Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Identifizierbarkeit; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Begründungsmittel für Mieterhöhung; Begründungsmittel/VergleichswohnungenLeitsatz: Ein Mieterhöhungsbegehren nach § 2 MHG ist unwirksam, wenn eine der drei genannten Vergleichswohnungen mangels angabe der genauen Lage im Hause oder des Namens des Mieters nicht identifizierbar ist.LG Berlin29.09.1986
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61 S 43/86 - Schönheitsreparaturen/unsachgemäße Ausführung als positive Vertragsverletzung; Renovierung/unsachgemäße Ausführung als positive Vertragsverletzung; positive Vertragsverletzung/unsachgemäße Ausführung der Schönheitsreparaturen; positive Vertragsverletzung/unsachgemäße Ausführung der RenovierungLeitsatz: Die Reinigung von mit Farbe verschmierten Antennen- und Steckdosen gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen. Der Anspruch des Vermieters auf Säuberung der Dosendeckel und Abdeckplatten ergibt sich aus positiver Vertragsverletzung.LG Berlin22.09.1986
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61 S 43/86 - Endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung; Positive Vertragsverletzung; Mietausfallschaden; Verjährung; Instandsetzungspflicht; Schönheitsreparaturen; Schadenersatz wegen Nichterfüllung; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Erfüllungsverweigerung; RechtsansichtenLeitsatz: Zur Frage, wann ein Mieter die Durchführung fälliger Schönheitsreparaturen endgültig und ernsthaft verweigert hat.LG Berlin22.09.1986
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64 S 111/86 - Mieterpflichten bei Rückgabe der Mietwohnung; Positive Vertragsverletzung; Beendigung des Mietverhältnisses; Räumungspflicht; Wegnahmepflicht; Entfernungspflicht; Einbauten; Einrichtungen; Dübellöcher; Schönheitsreparaturen; InstandsetzungspflichtLeitsatz: 1. Zu den Aufgaben des Mieters gehört es, nach der Beendigung des Mietverhältnisses Einbauten und Einrichtungen zu entfernen, mit denen er das Mietobjekt versehen hat. Diese Entfernungspflicht besteht selbst dann, wenn die Einbauten mit Zustimmung des Vermieters erfolgt sind oder mit dessen Zustimmung vom Vormieter übernommen worden sind. Der Mieter ist ferner verpflichtet, die in Zusammenhang mit der Entfernung entstehenden Schäden am Mietobjekt zu beseitigen und einen ordnungsgemäßen Dekorationszustand wiederherzustellen. 2. Die Zurücklassung von Wandflächen mit Dübellöchern in erheblichem Umfang stellt eine positive Vertragsverletzung durch den Mieter dar, so daß er für die malermäßige Instandsetzung dieser Wandflächen haftet.LG Berlin19.09.1986