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Urteil Modernisierung/Abtretung des Duldungsanspruches
Schlagworte
Modernisierung/Abtretung des Duldungsanspruches; Duldungsanspruch des Vermieters/Modernisierung; gewillkürte Prozeßstandschaft/Duldungsanspruch
Leitsatz
Das Recht des Vermieters auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 541 b BGB ist nicht an Dritte übertragbar. Dieses Recht kann von einem Dritten in einem Rechtsstreit auch nicht als "gewillkürte Prozeßstandschaft" geltend gemacht werden.
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