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Urteil Schönheitsreparaturen/unsachgemäße Ausführung als positive Vertragsverletzung
Schlagworte
Schönheitsreparaturen/unsachgemäße Ausführung als positive Vertragsverletzung; Renovierung/unsachgemäße Ausführung als positive Vertragsverletzung; positive Vertragsverletzung/unsachgemäße Ausführung der Schönheitsreparaturen; positive Vertragsverletzung/unsachgemäße Ausführung der Renovierung
Leitsatz
Die Reinigung von mit Farbe verschmierten Antennen- und Steckdosen gehört nicht zu den Schönheitsreparaturen. Der Anspruch des Vermieters auf Säuberung der Dosendeckel und Abdeckplatten ergibt sich aus positiver Vertragsverletzung.
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