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Urteil Streitwert/Instandsetzungsklage
Schlagworte
Streitwert/Instandsetzungsklage; Instandsetzungsklage/Streitwert; Mängelbeseitigungsklage/Streitwert; Streitwert/Mängelbeseitigungsklage
Leitsatz
Der Wert einer Instandsetzungsklage bemißt sich nach dem 12fachen Wert der monatlichen Minderung, da dies in entsprechender Anwendung des § 16 GKG dem wahren Wert des Klagebegehrens hinreichend Rechnung trägt.
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