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Urteil Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen
Schlagworte
Begründung der Mieterhöhung/Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Identifizierbarkeit; Mieterhöhungserklärung/Angabe von Vergleichswohnungen; Vergleichswohnungen/Begründungsmittel für Mieterhöhung; Begründungsmittel/Vergleichswohnungen
Leitsatz
Ein Mieterhöhungsbegehren nach § 2 MHG ist unwirksam, wenn eine der drei genannten Vergleichswohnungen mangels angabe der genauen Lage im Hause oder des Namens des Mieters nicht identifizierbar ist.
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